Mein Weltuntergangs-Knopf

Viele wünschen sich ihren eigenen Weltuntergangs-Knopf. Vom Internetpionier und Gründer von Megaupload Kim Dotcom sagt man, dass er immer ein Gerät in Griffnähe hatte, um sein ganzes Firmenimperium mit einem Knopfdruck zu zerstören. Ganz im Sinne von: was ich aufbauen kann, kann ich auch zerstören, wenn es denn sein muss.

So habe ich mir meinen eigenen kleinen Weltuntergangs-Knopf gebaut. Ich kann jede Website von mir innert kürzester Zeit zerstören. Im Klartext heisst das, alle Verlinkungen zur Website entfernen und das Google-Ranking ins bodenlose stürzen, wenn ich denn will. Falls eine Welt mal untergehen müsste, würde ich sogleich Dutzende neue Welten erschaffen und in kürzester Zeit wieder ins Topranking bringen.

Die Nötigung zur Benutzung meines Weltuntergang-Knopfes käme allerdings eines Cyberwars nahe, welche nicht lange unbeantwortet bliebe.

Ist Anwalt Valentin Landmann befangen?

Wenn ein Anwalt ein persönliches Interesse daran hat, dass die Absicht seines Mandanten durchgesetzt wird, könnte man von Befangenheit reden. In meinem Fall geht es um diesen Blog unter www.tratsch.ch

Der Mandant des Anwaltes behauptet, diese Domain über die Handelsplattform Sedo gekauft zu habe, was erwiesenermassen nicht stimmen kann, da ich die Domain bereits früher an meine eigene Firma verkauft habe (siehe whois). Man kann eine Sache nur einmal verkaufen und dies entspricht dem sog. wesentlichen Erklärungsirrtum.
Die Firma stellt mir die Domain nur zur Verfügung, was noch kein Eigentum daran ableitet.

Letztes Jahr habe ich seinen Mandanten kritisiert, der Domains von Bundesräten registriert und diese zum Kauf anbietet. Das ist nich nur moralisch verwerflich sondern auch verboten (Namensrecht, Domaingrabbing).
Dieses Vorgehen hat der Bundesrat erst diese Woche unterbunden. Der Anwalt dieses Domaingrabbers hat mir mit rechtlichen Schritten gedroht, dass ich diesen und weitere Fälle publik gemacht habe. Ich wiederum kritisierte den Anwalt der Kanzlei Valentin Landmann meinerseits hier auf diesem Blog, dass die Kanzlei Landmann somit strafbare Handlungen schützt und die Meinungsfreiheit rechtschaffener Bürger behindert.

Aus diesem Grund ist der Anwalt der Kanzlei von Valentin Landmann befangen, da er nun nicht nur im Interesse seines Mandanten handelt, sonder auch in seinem persönlichen Interesse.

Einmal mehr eine fragliche Gratwanderung im Grenzbereich der Kanzlei Valentin Landmann.

Das angekündigte Massaker

Bei jedem Massaker heisst es im nachhinein, dass es schon vorher Anzeichen gab oder angekündigt wurde.

Der Täter von Menznau war wegen Raubes zu 12 Monaten Gefängnis verurteilt. Jetzt sind vier Menschen tot.

Selten begeht ein Täter ein Massaker aus heiterem Himmel. Meistens ist er schon vorbestraft und sass im Gefängnis.
Die Zunahme der Massaker in den USA und Europa sind auch eine Gefahr für die Schweiz mit ihrer Kuscheljustiz.
Verschlimmernd kommt hinzu, dass es leider Anwälte gibt, die Verbrecher und Kriminelle vor hohen Strafen schützen und diese dann weitermachen wie vorher.
Statt dass ein Schwerverbrecher in Haft muss, erreicht so mancher gewissenloser Anwalt, dass sein Klient nur ein paar Monate bedingt erhält und ermöglicht, dass die Gewaltspirale immer weiter dreht.

Wer sich von Geld aus dem Drogenhandel oder Betrug bezahlen lässt, ist eines Anwaltes nicht würdig.