Was macht die KESB und wie kann man sich vor ihr schützen?

Die KESB ist ein wichtiges  Verwaltungsorgan im Erwachsenenschutzverfahren. Sie hat den Auftrag, wichtige Entscheide wie die Anordnung und Überwachung von Massnahmen des Erwachsenenschutzes zu treffen. Diese Entscheide werden von einem dreiköpfigen Gremium getroffen, während nur wenige Angelegenheiten von einem Mitglied allein entschieden werden können. Um ihren Entscheid zu fällen, führen die Mitglieder der KESB in der Regel Verfahrensschritte und Abklärungen durch, an denen Fachleute wie Sozialarbeiter oder Experten beteiligt sein können. Zudem gibt es für jedes Verfahren ein hauptverantwortliches KESB-Mitglied, das das Verfahren bis zum Abschluss begleitet. Die KESB spielt somit eine wichtige Rolle beim Schutz schutzbedürftiger Erwachsener vor möglichen Schädigungen, was sie zu einem wesentlichen Bestandteil eines funktionierenden Gesundheitssystems macht.

Wann wird die KESB eingeschaltet?

Wird eine KESB-Meldung eingereicht, beauftragt die KESB in der Regel ein Mitglied mit der Prüfung des Falles. Das beauftragte Mitglied prüft dann die relevanten Beweismittel und entscheidet, ob Schutzmassnahmen notwendig sind oder nicht. Falls nötig, ordnet das Mitglied entsprechende Schutzmassnahmen an, z.B. eine Vormundschaft oder eine Pflegschaft. Die KESB kann auch einen Anwalt oder eine Anwältin beauftragen, der/die die schutzbedürftige Person vertritt und dafür sorgt, dass ihre Rechte im Verfahren gewahrt werden. Schliesslich kann die KESB die Einhaltung der angeordneten Schutzmassnahmen überwachen und entscheiden, ob diese zu ändern oder aufzuheben sind.

In welchen Fallen kann das KESB das Kind wegnehmen?

Wird ein Kind aufgrund von Vernachlässigung oder Misshandlung als gefährdet eingestuft, kann die KESB beschliessen, das Kind aus der Obhut der Eltern zu nehmen und in eine alternative Betreuung zu geben. Dieser Entscheid wird nur dann getroffen, wenn festgestellt wird, dass dies im besten Interesse des Kindes ist und es keine anderen sinnvollen Alternativen gibt. Bevor Massnahmen ergriffen werden können, wird eine Untersuchung von Sozialarbeitern und anderen Fachleuten durchgeführt, um die Situation zu bewerten. Die dabei gesammelten Beweise werden der KESB zur Prüfung vorgelegt, bevor ein Entscheid gefällt wird.

Wie kann ich die KESB umgehen?

Um die Einschaltung der KESB zu vermeiden, muss sichergestellt werden, dass schutzbedürftige Erwachsene den notwendigen Schutz und die notwendige Unterstützung erhalten. Dies kann dadurch erreicht werden, dass geeignete Betreuungsregelungen getroffen und regelmässig überprüft werden. Darüber hinaus sollten Familienangehörige und andere Personen über jede Veränderung des körperlichen oder geistigen Zustands einer Person informiert werden, damit sie bei Bedarf geeignete Massnahmen ergreifen können. Schliesslich ist es wichtig, dass sich alle Beteiligten über ihre Rechte und Pflichten im Zusammenhang mit Erwachsenenschutzverfahren im Klaren sind. Wer informiert ist und vorbeugende Massnahmen ergreift, kann die Wahrscheinlichkeit verringern, dass ein Erwachsenenschutzverfahren eingeleitet wird.

Wie ein Vorsorgeauftrag vor der KESB schützt

Eine Möglichkeit, sich vor der KESB zu schützen, besteht darin, einen Vorsorgeauftrag und eine Patientenverfügung zu erstellen. Eine Patientenverfügung ist ein juristisches Dokument, mit dem Sie Ihre Wünsche bezüglich medizinischer Behandlungen und anderer Angelegenheiten für den Fall einer Entmündigung oder des Todes mitteilen können. Darin kann auch festgelegt werden, wer als Ihr Bevollmächtigter handeln soll, d.h. in Ihrem Namen und nach Ihren Anweisungen Entscheidungen treffen soll. Die bevollmächtigte Person muss vollen Zugang zu allen relevanten Informationen über Ihren Gesundheitszustand erhalten und kann bei Bedarf in den Entscheidungsprozess der KESB mit einbezogen werden. Damit wird sichergestellt, dass Ihre Wünsche respektiert werden, auch wenn Sie diese nicht selbst äussern können.

Die Vorlage für einen Vorsorgeauftrag finden sie gratis auf Vorsorgeauftrag-Vorlage.ch

Aufbewahrung mit System – mit diesen Tipps Ordnung halten

Einmal aufgeräumt ist noch lange ordentlich. Jeder hat es sicher schon einmal erlebt, dass viel Zeit in das Aufräumen investiert wurde, allerdings hat es nicht lange gehalten. Ordnung schaffen und Ordnung halten sind zwei verschiedene Paar Schuhe, die sich aber gut in Einklang bringen lassen – mit dem richtigen System. 

Ohne System geht nichts 

Um dauerhaft Ordnung halten zu können, wird ein System benötigt. Das heisst, alles hat seinen festen Platz und wird auch immer wieder an diesen Platz gebracht. Das heisst, der Beginn einer Grundordnung ist die Suche nach einem passenden System. Der erste Schritt ist es, alles zu sortieren und sich auch von möglichst vielen Dingen zu trennen. Menschen haben in ihren Wohnungen und Häusern so viele Dinge, die gar nicht benötigt werden. Es ist ein grosser Schritt, diese zu sortieren und sich auch zu trennen. Je weniger vorhanden ist, umso einfacher ist es, auch dauerhaft Ordnung zu halten. 

Ist das Aussortieren beendet, kann es nun an das System gehen. Bewährt haben sich beispielsweise Aufbewahrungsboxen, die dafür sorgen, dass Dinge schnell zu finden und auch schnell zu verstauen sind. Wenn es bereits ein System für die Aufbewahrung gibt, kann dieses noch angepasst und optimiert werden. 

Wichtig: Wer in kleinen Schritten Ordnung in die Dinge bringt, der sieht schneller erste Erfolge und kann auf diese Weise auch besser motiviert durchhalten. 

Planung von Stauraum

Wie sieht es mit Stauraum aus? In vielen Wohnungen ist zu wenig Stauraum für zu viele Dinge vorhanden. Es ist wichtig zu schauen, wo sich noch Stauraum schaffen lässt. Wer ein umfassendes Gefühl der Ordnung nutzen möchte, der kann darauf achten, einen geschlossenen Stauraum zu schaffen. Schränke oder Regale mit Schiebetüren bieten sich an. Mit dem Einsatz von Aufbewahrungsboxen ist zu bedenken, dass diese auch von der Tiefe her in den Bereich für den Stauraum passen sollten. 

Sich an sein eigenes System halten

Nachdem ein System entwickelt wurde, bringt dies eine gewisse Befriedigung mit sich. Allerdings kommt jetzt die grösste Herausforderung. Es sollte sich an dieses System gehalten werden. Hier ist Disziplin gefragt. Es lohnt sich aber, da jeder Handgriff zu einer Routine wird und die Ordnung so in Fleisch und Blut übergeht.

Verkauft das Albishaus Potenzmittel?

Vor über zwei Jahren ist mir aufgefallen, dass die Webseite albishaus.ch sehr gut für Potenzmittel rankt. Selbstverständlich informierte ich die Verantwortlichen über den möglichen Hack. Daraufhin versicherte man mir, dass der Webpage-Verantwortliche sich um das Problem kümmer würde – nichts ist passiert. Vor einem Jahr informierte ich das Albishaus wieder, dass es unzählige Unterseiten zu Potenzmittel gibt, die bei Suchmaschinen sehr gut ranken. Hierzu bekam ich nicht einmal eine Antwort. Dann vor sechs Wochen schrieb ich das Albishaus wieder an und wies darauf hin, dass es immer noch ein Problem mit Potenzmittel-Scam auf ihrer Webseite gibt. Die Antwort war einfach, dass eine neue Webseite schon bald online gehen würde und das Problem sich dann von selbst lösen würde.

Das Albishaus informierte ich bereits 2017 über den Hack

Albishaus
Albishaus.ch ist gehackt

Panik im Albishaus

Doch die neue Webseite ist heute noch nicht online. Schlimmer noch. Die Homepage albishaus.ch ist offline!
Es ist unverantwortlich, schwerwiegende Sicherheitslücken einer stark besuchten Webseite nicht zu beheben. Wer weiss, was für Schadcode die Hacker in diesen zwei Jahren hinterlegt haben?
Und jetzt, da die Homepage albishaus.ch offline ist, geraten alle in Panik.

Das Albishaus schlug meine Warnung in den Wind

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Jetzt ist albishaus.ch offline

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Albishaus.ch – Hauptsache der Traffic steigt…

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Dilettantisch: Online-Apotheke Albishaus

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