Bundesrats-Domains so schützenswert wie Gemeinde-Domains

Gemeinde-Domains sind in der Schweiz den Gemeinden vorbehalten.
Jetzt hat der Bundesrat entschlossen, dass auch ihre Namen als Domains zu schützen seien.

Ich habe kürzlich davon berichtet. Die Domain von Doris Leuthard www.dorisleuthard.ch wurde von einem Domain-Grabber registriert.
Schon wegen diesem Bericht drohte mir die Kanzlei Landmann mit rechtlichen Schritte gegen mich.

Die Kanzlei Valentin Landmann schütz in diesem Fall die Verbrecher mehr als die allgemeine Informationsfreiheit.
Für die Domainbranche ist es eine Schande, dass es solche Typen und Milieu-Anwälte mit Totenkopf-Krawatten gibt.

Der Bundesrat als Oberaufseher des BAKOM und somit als Oberaufseher der Switch kann das natürlich durchsetzen. Wie steht es aber mit ganz gewöhnlichen Firmen?
Kommen Ihnen diese Namen, Firmen oder Marken bekannt vor:

christoph-blocher
swisscon
swiss-los
twix-tel

Die wurden alle von der gleichen Person registriert wie eben die von Doris Leuthard. Die Liste wurde aus Platzgründen nur Auszugsweise aufgeführt.

Von welchem Anwalt lässt man sich in Zürich vertreten, wenn man ein Schlitzohr ist?
Natürlich von der Kanzlei Valentin Landmann !

Quellen:
www.admin.ch
www.nic.ch
Doris Leuthard entführt