Webtiser: Hat eine Firma ein Anrecht auf die Platzierung auf Google?

Eine Frage die sich die Firma Webtiser in den nächsten Wochen vermehrt stellen wird:
Hat eine Firma überhaupt ein durchsetzbares Anrecht, bei Google auf der ersten Seite platziert zu werden?

Die Antwortet lautet: NEIN

Google ist eine Suchmaschine die mithilfe von Algorithmen einen Index von Websites erstellt aufgrund ihrer Verlinkung und Wichtigkeit.
Ein grundsätzliches Anrecht gibt es nicht, bei Google auf der ersten Seite zu erscheinen.

Schauen wir mal, wieso es ein leichtes war, 4 von 10 Links auf Seite eins bei Google mit ein paar simplen Blogposts zu erreichen.

1. Auf Webtiser.ch verlinken nur 8 Seiten, was sehr wenig ist. Ein Pagerank von 3 (von 10) ist relativ tief.

2. Die Homepage von Webtiser.ch hat sehr wenig Besucher (gemäss Statistik von Alexa.com)

3. Webtiser wird in keinem Social Medium wie Facebook, Twitter oder Google+ erwähnt

4.  Weitere Suchergebnisse werden von Firmensuch-Portalen und Job-Portalen geliefert, was dem User nichts bringt und nicht nachhaltig ist.

moneyhouse.ch
xing.com
gate24.ch
tel.search.ch
jobs.ch
jobwinner.ch
topjobs.ch
jobsuchmaschine.ch

Leider nützt der Firma Webtiser AG auch schöne und teure Image-Videos von Astramedia nicht mehr viel.
Ein Trost bleibt Webtiser aber: Sie kann bei Google Adwords für Geld den Werbeplatz auf der rechten Seite kaufen.

 

Was ist Maximizer ?

Hat die Firma Webtiser ein Anrecht auf die Domain maximizer.ch weil sie CRM-Lösungen verkauft, die den Namen Maximizer hat?
Nein
, denn die Firma Webtiser hat keine eingetragene Marke auf diesen Namen.
Die Domain wurde zudem vor der Partnerschaft zwischen Webtiser und der Firma Maximizer Software in Verkehr gesetzt.

Hat die Firma Maximizer Software Inc. aus Kanada Anrecht auf die Domain maximizer.ch, weil sie Maximizer im Namen hat und die CRM-Lösung vertreibt, die als Maximizer im schweizerischen Markenregister eingetragen ist?
Nein, weil der Markenname nur in der Nizza-Klassifikation Nr. 9 (Computer und Datenverarbeitungsgeräte) eingetragen ist. Ein Markenschutz entspricht nicht dem Anrecht auf einen Domainnamen.

Besteht zwischen dem Domainnamen und dem Markeneintrag eine Verwechslungsgefahr?
Nein, Markenrechtliche Ansprüche setzen die Ähnlichkeit hinsichtlich der benutzten Bezeichnungen sowie der angebotenen Produkte eine Verwechslungsgefahr voraus.

Meine Domain Maximizer.ch verwende ich nicht für CRM, Computer- oder Informatiklösungen.

Maximizer kann z.B. für folgendes stehen, ohne die Markenrechte zu verletzen:

Musikverstärker Maximizer
Muskel Maximizer
Bikini Maximizer
Penis Maximizer
Song Maximizer
Pistole Maximizer
Sprachtrainer Maximizer
Potenzmittel Maximizer
Sonnencreme Maximizer

Sind Sie jetzt interessiert, was sich auf der Homepage von www.maximizer.ch befindet?
Die Domain ist übrigens nicht mehr verkäuflich und wird demnächst projektiert…

 

Rote Köpfe bei der Firma Webtiser

Wieso immer gleich mit der Anwaltskeule schwingen, mögen sich einige Leute bei Webtiser fragen.
Kann man nicht ein vernünftiges Gespräch suchen und für eine gewünschte Domain einen guten Preis aushandeln?

Die Firma Webtiser droht und nötigt ohne rechtliche Grundlage und ohne irgendwelche Markenrechte.
Selbst ein Markenrecht wäre noch kein Persilschein für irgendeinen Domainnamen.

Die Firma Webtiser droht mit Ehrverletzungklagen – an die gewünschte Domain denkt sie schon gar nicht mehr.
Ihr geht es jetzt nur um ihre angebliche lupenreine Reputation.

Ich schreibe jetzt täglich in meinem Blog über die Firma Webtiser und staune, wie schnell man diese Firma vom Google-Index stossen kann.
Ein trauriges Schauspiel für eine angebliche E-Business Firma.