Webtiser: Hat eine Firma ein Anrecht auf die Platzierung auf Google?

Eine Frage die sich die Firma Webtiser in den nächsten Wochen vermehrt stellen wird:
Hat eine Firma überhaupt ein durchsetzbares Anrecht, bei Google auf der ersten Seite platziert zu werden?

Die Antwortet lautet: NEIN

Google ist eine Suchmaschine die mithilfe von Algorithmen einen Index von Websites erstellt aufgrund ihrer Verlinkung und Wichtigkeit.
Ein grundsätzliches Anrecht gibt es nicht, bei Google auf der ersten Seite zu erscheinen.

Schauen wir mal, wieso es ein leichtes war, 4 von 10 Links auf Seite eins bei Google mit ein paar simplen Blogposts zu erreichen.

1. Auf Webtiser.ch verlinken nur 8 Seiten, was sehr wenig ist. Ein Pagerank von 3 (von 10) ist relativ tief.

2. Die Homepage von Webtiser.ch hat sehr wenig Besucher (gemäss Statistik von Alexa.com)

3. Webtiser wird in keinem Social Medium wie Facebook, Twitter oder Google+ erwähnt

4.  Weitere Suchergebnisse werden von Firmensuch-Portalen und Job-Portalen geliefert, was dem User nichts bringt und nicht nachhaltig ist.

moneyhouse.ch
xing.com
gate24.ch
tel.search.ch
jobs.ch
jobwinner.ch
topjobs.ch
jobsuchmaschine.ch

Leider nützt der Firma Webtiser AG auch schöne und teure Image-Videos von Astramedia nicht mehr viel.
Ein Trost bleibt Webtiser aber: Sie kann bei Google Adwords für Geld den Werbeplatz auf der rechten Seite kaufen.