STAPUK: Fall erledigt weil Concordia „schlampte“

Was für ein Aufwand! Zwei Monate musste ich auf einen definitiven Entscheid warten, dass ich von der Schwarzen Liste STAPUK gelöscht worden bin.
Ich musste sogar den Regierungsrat Guido Graf, Vorsteher des Gesundheits- und Sozialdepartementes Luzern darum bemühen, mir einen ausführlichen Bericht abzugeben, wie es kommen konnte, dass ich wegen der Verwechslung einer Rechung und der Differenz von 40 Rappen auf die STAPUK-Sperrrliste kommen konnte.

Die vierseitige Begründung schloss mit der lapidaren Schlussfolgerung, dass die Concordia mich eben nicht nur der Schwarzen Liste STAPUK hätte melden sollen, sondern auch gleich einen Leistungsstopp hätte verhängen sollen!

Ich habe gedacht, die STAPUK, die Gemeinde oder das Sozialdepartement würden prüfen, ob vielleicht mein kleines Versehen und die 40 Rappen nicht im Verhältnis steht zur Sperrung meiner medizinischen Grundversorgung?

Wenigstens habe ich keine Verfahrenskosten zu bezahlen, das übernimmt die arg gebeutelte Luzerner Staatskasse.

Swica: Wegen 75 Rappen vom Spitalbett heimgeschickt!

Nachdem ich über meinen Fall berichtet habe, dass ich wegen 40 Rappen von der Krankenkasse Concordia auf die Schwarze Liste STAPUK gesetzt worden bin, wird jetzt wieder ein haarsträubender Fall bekannt von einer Frau, die wegen 75 Rappen von der Krankenkasse Swica gesperrt wurde. Das schlimme daran ist, dass man sie vom Spitalbett nach Hause schicken wollte.

Hier der Bericht vom Beobachter vom 8. Februar 2013:

 

„Eine offene Rechnung von 75 Rappen bei der Krankenkasse Swica kann gravierende Folgen haben.

Martina Keller (Name geändert) plagten starke Schmerzen im Rücken. Doch der Arzt in der Notaufnahme des Kantonsspitals Bruderholz in Bottmingen BL erklärte, er könne ihr kein Halbprivatzimmer zuteilen – die Krankenkasse habe die Kostengutsprache verweigert. Keller, schon seit Jahrzehnten bei der Swica versichert, fragte nach. «Ein Irrtum», erklärte ihr ein Mitarbeiter und gab die Leistungen frei.

Rauswurf am Freitagabend

Zwei Tage hatte Keller im Spital gelegen, als es erneut hiess: Kostengutsprache verweigert. Eigentlich sollte die 55-Jährige nach Abschluss der Akut­behandlung im selben Spital rehabilitiert werden. Doch die Swica bearbeitete das Gesuch nicht – Keller schulde ihr Geld. Am Freitag, kurz nach 17 Uhr, stand Kellers Ärztin am Krankenbett und sagte, man müsse sie nach Hause schicken. «Natürlich waren zu der Zeit weder Spitalverwaltung noch Versicherung erreichbar, um das Missverständnis zu klären», sagt Keller. Beat Ritter, Chefarzt der Klinik Rehabilitation/Akutgeriatrie, zum Vorgehen: «Wir sind dazu gezwungen, Patienten zu informieren, dass die Krankenkasse ihren Aufenthalt nicht bezahlt. Ansonsten kann das Spital bald schliessen.»

Als Keller ihren Anwalt einschaltete, behielt das Spital die Patientin trotz unsicherer Finanzierung bis Montag. «Dann sagte eine Swica-Mitarbeiterin, seit März 2012 gebe es ­eine ­Differenz. Die habe man nun gestrichen», so Keller. Sie hatte statt Fr. 535.75 nur 535 Franken eingezahlt, schuldete der Kasse also 75 Rappen.

Da die Swica Kleinstbeträge üblicherweise nicht einfordert, wusste Keller bis zur Notaufnahme gar nicht, dass sämtliche Leistungen der Zusatzver­sicherung gesperrt waren. Die Swica hatte die Prämien stets kassiert. Eine Sperre sei kein Vertragsrücktritt, habe man ihr gesagt, so Keller. «Erst als sich der Regionaldirektor der Sache annahm, gings voran.»

Es sei ein Fehler im System gewesen, sagt Swica-Mediensprecher Tobias Nussbaum, man habe den Arbeitsprozess nun technisch angepasst.“

Quelle: Beobachter, 3/2013, Patientin heimgeschickt

STAPUK: Epidemie in der Zentralschweiz ausgebrochen

Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) meldet, dass letzte Woche die Grippe-Epidemie in der Zentralschweiz ausgebrochen ist. Die saisonale Grippe wütet besonders stark und es gibt viele Erkrankungsfälle. Die Zahl der Erkrankungen dürft in den nächsten vier bis sechs Wochen stark zunehmen. Das BAG rät bei Risikopersonen dringend zur Impfung.
Wer auf der Schwarzen Liste STAPUK steht, ist für eine Impfung ausgeschlossen und sollte den Kontakt zu Erkrankten meiden und wenn möglich zu Hause bleiben.