STAPUK: Günstige ärztliche Behandlung im Internet

Not macht erfinderisch. Nachdem mich die Concordia Luzern zu unrecht auf die Schwarze Liste STAPUK gesetzt hat, muss mich kein Arzt mehr behandeln, ausser im Notfall oder wenn ich ihn selber bezahle.

Für jedes Problem finde ich eine Lösung, so auch in diesem Fall.
Bei Dred.com gibt es einen realen Arzt, den man per Video-Sprechstunde konsultieren kann. Die Beratung wird auch für Schweizer angeboten.
Sie können somit orts- und zeitunabhängig einen Arzt konsultieren.
Nach der Diagnose erhalten Sie auch sogleich ein Rezept und auf Wunsch die Zustellung der Medikamente direkt an Sie, zu sehr günstigen Konditionen.

Die Gebühren für die Sprechstunde kosten nur zwischen Fr. 19.- und Fr. 39.-.
Einfacher und günstiger werden Sie von keinem Arzt in der Schweiz behandelt.
Bei einem medizinischen Problem zum Arzt im Internet: www.dred.com/ch

Wo man sich in der Schweiz günstig online beraten kann, habe ich in diesem Artikel geschrieben: Sexberaterin Fux

STAPUK: Krankenkasse Concordia sperrt Versicherte wegen Fr. 130.-

Einen ausführlichen Bericht über Concordia und STAPUK  finden Sie auf der Unterseite „Concordia“

 

Wie schon mein Blogeintrag über Comparis gezeigt hat, kämpft man in der Versicherungsbranche mit harten Bandagen.
Dass aber ein einfacher Versicherungswechsel einer Krankenkasse gleich zu mehreren Strafaktionen führt, hätte ich nicht gedacht.

(Update vom 10.12.2012: Die Sperrung aller Versicherungsleistungen erfolgte gemäss Mitteilung der Versicherung Concordia nicht wegen dem Versicherungswechsel per Ende Jahr, sondern, weil anscheinend eine (1!) Rechnung über Fr. 130.- nicht bezahlt worden ist. Diese Rechnung habe ich bezahlt, eine Betreibung wurde nie durchgeführt!!!)

Die Krankenkasse Concordia setzte mich Ende November 2012 auf die Sperrliste STAPUK. Das heisst für mich, dass ich ab sofort medizinische Hilfe nur noch im Notfall bekomme und keine Medikamente mehr erhalte!

Die STAPUK wird vom Kanton Luzern und den Gemeinden mit bis zu Fr. 400’000.- unterstützt und von der Ausgleichskasse Luzern betrieben. Die Datenbank der STAPUK kann in der ganzen Schweiz abgerufen werden, ein Ausweichen in einen anderen Kanton ist zwecklos.

Ein Eintrag in diese Sperrliste erfolgt gemäss Statuten erst, wenn man erfolglos betrieben wurde. Ich habe zwar die eine oder andere Rechnung zu spät bezahlt, war aber nie mehr als einen Monat in Zahlungsverzug. Betrieben wurde ich auch nicht.

Beweismittel: Hier das Schreiben der STAPUK sowie mein Betreibungsregisterauszug von Zürich und Luzern:

Verfügung STAPUK und Betreibungsregister-Auszug

Weitere Infos auf http://tratsch.ch/concordia/