Der Fall Carlo Wyssbrod von Spaceship GmbH

Mein heutiger Bericht über Carlo Wyssbrod von der Firma Spaceship GmbH hat hohe Wellen geschlagen. Bei Facebook erhielt mein Posting viele Likes und es wurde rege darüber diskutiert. Selbst ein Anwalt meldete sich zu Wort und brachte seine Meinung ein, ob die Androhung eines Rechtsanwaltes bei nicht sofortiger und kostenloser Domain-Übertragung eine Nötigung sei oder nicht.
Wenn man nach „Carlo Wyssbrod“ googlet, erscheint dieser Bericht bei Google schon an dritter Stelle. Es freut mich immer wieder zu sehen, wie zuverlässig Google meine Berichte indexiert und der Öffentlichkeit zugänglich macht. Jeder darf wissen, wie der Geschäftsführer von der Spaceship GmbH, Herr Carlo Wyssbrod, agiert und auch vor möglichen Drohungen nicht zurückschreckt.

Carlo Wyssbrod Spaceship GmbH
Carlo Wyssbrod Spaceship GmbH

 
Update 1:
Zehn Stunden nach dem ersten Blogpost steht mein Bericht über Carlo Wyssbrod bei Google an oberster Stelle.

Carlo Wyssbrod Spaceship one
Carlo Wyssbrod Spaceship one

 

Update 2:
20 Stunden nach dem ersten Blogpost stehen beide Bericht über Carlo Wyssbrod bei Google an oberster Stelle.

Carlo Wyssbrod Spaceship GmbH Google2
Carlo Wyssbrod Spaceship GmbH Google2

 

Carlo Wyssbrod von Spaceship GmbH erleidet Schiffbruch

Carlo Wyssbrod hatte eine interessante Idee und gründete am 15. August 2014 die Firma Spaceship GmbH. Blöd nur, dass er die passende Doman spaceship.ch nicht hat. Leider war ihm der Ankauf der Domain für EUR 850.– auch zu teuer. Was macht man in einem solchen Fall?
Man droht und nötigt den Domaininhaber. Blöd, wenn der Inhaber der Domain Max Ruchti von der Internetfirma Webmax ist!

Herr Carlo Wyssbrod schreib in seinem Brief vom 20. August 2014, dass er das Dossier seinen Anwälten übergeben werde, wenn ich die Domain nicht sofort auf ihn übertragen würde.
Das ist eine eindeutige Drohung und Nötigung.
Dabei hat Herr Wyssbrod keine Markenrechte auf den Begriff Spaceship und seine Firma ist gerademal eine Woche alt…!!!

Macht sich Carlo Wyssbrod mit seiner Drohung strafbar?

Carlo Wyssbrod erleidet mit seiner Firma einen Schiffbruch, bevor er überhaupt den Hafen verlassen hat. Ich frage mich ernsthaft, ob ich mit jemandem geschäften möchte, der seine Geschäftsgrundlage mit Drohungen und Nötigungen anbahnt.
Was Herr Wyssbrod nämlich androht, ist strafbar. Die Domain spaceship.ch ist seit mindestens sechs Jahren in meinem Besitz. Wer mit einer jüngeren Marke/Firma dier Herausgabe einer älteren Domain herausverlangt, macht sich dem Reverse Domain Hijacking strafbar.Die erste Amtshandlung des Herrn Carlo Wyss mit seiner neuen Firma Spaceship GmbH wäre somit eine Straftat. Na dann – viel Erfolg!

Spaceship Carlo Wyssbrod
Spaceship Carlo Wyssbrod