Reverse Domain Hijacking von Terhaag & Partner

Unter  Reverse Domain Hijacking versteht man den Versuch, einem Domaininhaber unerlaubtes Domaingrabbing vorzuwerfen und sich so die Domain ohne Bezahlung anzueignen. Die Gerichte nennen so was „bad faith“, also Bösartigkeit, da man den Domaininhaber rechtlich bedrängt und mit hohen Anwalts- und Gerichtskosten droht.

Bekannte Fälle sind die Deutsche Welle betreffend der Domain dw.com der Firma Diamond Ware.
Weitere Fälle sind z.B. saveme.com, shocking.com oder zut.com

Bei all diesen Fällen ist die generische Domain älter als die eingetragene Marke der klagenden Firma.

Jetzt bin ich auch Opfer eines solchen „Reverse Domain Hijacking“ geworden.
Eine gewisse Anwaltsfirma Terhaag & Partner aus Düsseldorf (Inhaber Rechtsanwalt Michael Terhaag) welche unter der Domain www.aufrecht.de eine Website betreibt, hat mich schriftlich dazu aufgefordert, ihnen meine Domain www.aufrecht.ch sofort abzutreten sowie eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung zu unterschreiben welche eine Vertragsstrafe von EUR 5100.- beinhaltet sowie entstandene Kosten von 1,8 Geschäftsgebühren und Auslagen nach einem Streitwert in Höhe von EUR 75’000.- zu erstatten sind.

Die Domain aufrecht.ch wäre bei Sedo zu einem Mindestpreis von EUR 343.- zu erwerben gewesen, die Anwaltskanzlei Terhaag & Partner versucht nun, die Domain gemäss einem verbotenem Reverse Domain Hijacking zu erschleichen.
Wie bei allen Fällen von Reverse Domain Hijacking ist der Markeneintrag jünger als die registrierte Domain.
Das Verhalten der Firma Terhaag & Partner ist somit nicht nur unehrenhaft, sondern auch strafrechtlich verboten.

Hinweis auf die Firma Terhaag & Partner im Forum von Consultdomain
Wikipedia Beitrag über Michael Terhaag

Email vom 16. Juli 2012 von Michael Terhaag (Auszug)

„…Die einstweilige Verfügung bekomme ich mir verbundenen Augen. Die Kosten hierfür (sicher insgesamt nicht unter 1500,- €uro) müssen Sie dann übernehmen. Ich hätte Ihnen 200,- vor der Abmahnung gezahlt, jetzt hätten Sie mir die Domain auch einfach übertragen können. Aber gut, wenn Sie sehen wollen, wohin das führt, zeig ich es Ihnen. …

Viele Grüße aus Düsseldorf
Michael Terhaag“

Ironischerweise steht auf der Homepage von Terhaag & Partner das Urteil eines Reverse Domain Hijacking.

Wie man mit einer ungerechtfertigten Abmahnung vorgehen muss, gibt uns der sympathische Herr Michael Terhaag gleich selber: „ab in den Müll damit“

Quelle: Youtube.com

Links:
www.aufrecht.net – Infos über sexuell missbrauchte Kinder
www.aufrecht.at – Website über persönliche Motivation
www.aufrecht.org – Joel’s Blog
www.aufrecht.com – Domain for Sale (USD 8788.-)
www.aufrecht.biz – Domains ist frei
www.aufrecht.tv – Domain ist frei
www.aufrecht-gmbh.de – Raumausstattung und Estrichbau
www.aufrechtoptik.de – Optiker
www.aufrecht-erfurt.de – Für Freiheit, gegen Diktatur