STAPUK: Erste ernste Fälle wegen Schwarzer Liste bekannt

Eine Frau mit Kindern, die sich als Workingpoor bezeichnet und monatlich Fr. 800.- für Krankenkassenprämien bezahlen müsste, wurde anscheinend von ihrem Arzt wegen der Schwarzen Liste STAPUK abgelehnt. Sie schreibt, dass Sie dem Arbeitgeber kein Arztzeugnis vorlegen konnte und daraufhin die Kündigung erhielt.
Wenn dieser krasse Fall wahr ist, wäre das eine sehr schlimme Folge der Schwarzen Liste STAPUK.

Anmerkung des Autors: Ein Arzt darf keinen Notfall ablehnen. Ein Notfall ist aber die unmittelbare Gefahr, schwer an Leib und Leben zu erkranken. Ob eine Grippe als Notfall einzustufen ist, liegt in den Händen des Arztes.
Lassen Sie sich nicht abwimmeln, gehen Sie wenn nötig auch ohne Termin zum Arzt oder auf die Notfallstation. Bestehen Sie auf eine medizinische Behandlung. Bezahlen Sie wenn nötig auch direkt mit Bargeld!

Auch eine fristlose Kündigung ist wegen Abwesenheit im Krankheitsfall, auch ohne Arztzeugnis, kein Kündigungsgrund.

Ob dieser Fall wahr ist, werde ich weiter abklären.
Klar ist aber eins: Die Not und das Leid vieler Menschen nimmt mit dieser Schwarzen Liste STAPUK weiter zu.

Die Website www.stapuk.com ist übrigens die kritische Homepage über STAPUK und nicht die offizielle Website!

 

Entdeckung: Zitteraal im Zürichsee

Wie die ETH Zürich vermutet, wurde im Zürichsee erstmals ein Zitteraal entdeckt. Bis jetzt hat man den Zitteraal noch nicht gesehen, aber aufgrund der gemachten Aufzeichnungen gibt es praktisch keinen Zweifel mehr an dieser fantastischen Entdeckung. Augenzeuge die den Zitteraal im Zürichsee sehen, werden gebeten, Fotos zu machen und sich sofort zu melden.
Die Vermutung, dass das Zittern auch von dem Kältebaden einer im Zürichsee gesichteten Person kommen könnte, ist bis jetzt reine Spekulation.

WIPO: Schon wieder versuchter „Reverse Domain Name Hijacking“

Viele Anwälte sehen das vereinfachte Streitbeilegungsverfahren UDRP der WIPO als Einladung um kostenlos an Domains zu gelangen.
Dabei spielt es keine Rolle, ob es kein Markenrecht gibt oder dieses viel jünger als die Domain ist.
Wichtig ist, dass man sich als Domaininhaber gegen solche Machenschaften erfolgreich zur Wehr setzt.

Die bekannte Schweizer Firma Crea Swiss AG mit ihrem Portal Suche.ch hat die Domain tausche.ch seit Jahren registriert und für eigene geschäftliche Zwecke verwendet.

Ein ähnlicher Fall ist mir mit www.aufrecht.ch passiert, den ich hier ausführlich beschrieben habe:
Reverse Domain Name Hijacking

Entscheidung der WIPO