Soll ich als Verbrecher zur Kanzlei von Valentin Landmann gehen?

Gemäss Anwalt Valentin Landmann war jeder Schwerverbrecher auch nur ein liebesbedürftiges Kind, das halt irgendwie unverschuldet auf die schiefe Bahn gekommen ist.
Auch wenn das Verbrechen noch so schlimm, der Schaden noch so gross ist, bei Valentin Landmann macht man einen Mörder zu einem Totschläger in Notwehr.

Die Frage die sich viele Kriminelle und Verbrecher leider of zu spät stellen, ist die Wahl des richtigen Anwalts.
Keine Frage, Valentin Landmann ist in Zürich bekannt wie ein bunter Hund.
Aber wenn Sie ihren Anwalt etwas cleverer suchen als sie ihr misslungenes Verbrechen geplant haben, gehen Sie nicht zu Landmann!

Zu Anwalt Valentin Landmann gehen eben nur schwere Jungs die etwas auf dem Kerbholz haben – leider kein Vorurteil. Wer sich von Landmann vertreten lässt, zeigt Schwäche.

Bundesrats-Domains so schützenswert wie Gemeinde-Domains

Gemeinde-Domains sind in der Schweiz den Gemeinden vorbehalten.
Jetzt hat der Bundesrat entschlossen, dass auch ihre Namen als Domains zu schützen seien.

Ich habe kürzlich davon berichtet. Die Domain von Doris Leuthard www.dorisleuthard.ch wurde von einem Domain-Grabber registriert.
Schon wegen diesem Bericht drohte mir die Kanzlei Landmann mit rechtlichen Schritte gegen mich.

Die Kanzlei Valentin Landmann schütz in diesem Fall die Verbrecher mehr als die allgemeine Informationsfreiheit.
Für die Domainbranche ist es eine Schande, dass es solche Typen und Milieu-Anwälte mit Totenkopf-Krawatten gibt.

Der Bundesrat als Oberaufseher des BAKOM und somit als Oberaufseher der Switch kann das natürlich durchsetzen. Wie steht es aber mit ganz gewöhnlichen Firmen?
Kommen Ihnen diese Namen, Firmen oder Marken bekannt vor:

christoph-blocher
swisscon
swiss-los
twix-tel

Die wurden alle von der gleichen Person registriert wie eben die von Doris Leuthard. Die Liste wurde aus Platzgründen nur Auszugsweise aufgeführt.

Von welchem Anwalt lässt man sich in Zürich vertreten, wenn man ein Schlitzohr ist?
Natürlich von der Kanzlei Valentin Landmann !

Quellen:
www.admin.ch
www.nic.ch
Doris Leuthard entführt


Email von der Firma Webtiser AG

Gerade habe ich eine Email von der Firma Webtiser AG erhalten.
Ein Herr M. P. , der Account Manager der Firma ist, fordert mich unverholen auf, ihm sofort die Domain maximizer.ch zu übertragen.
Die Firma WebTiser hätte Anrecht auf diese Domain, da man kürzlich eine exklusive Partnerschaft mit der Firma Maximizer UK eingegangen sei.Leider hat sich die Firma WebTiser damit die Chance vertan, die Domain maximizer.ch zu bekommen.
Wenigstens einer der 40 Angestellten müsste doch halbwegs eine vernüftige Anfrage stellen können!

Kurzum meine Antwort:
1. Domain ist älter als jedes eingetragene Markenrecht
2. Ein Markenrecht ist noch lange kein Anspruch auf eine Domain
3. Webtiser ist nicht mal Markeninhaber
4. Die Domain verletzt keine Markenrechte
5. Der Preis hat sich gerade verdoppelt

Antwort von Webtiser AG:
„Ihre Argumente sind uns schleierhaft und können nicht nachvollzogen werden.“
Bemerkung: Das erstaunt mich nicht im geringsten…

„Wir setzen Ihnen hiermit eine Frist von 3 Tagen um die Domäne per sofort freizugeben, andernfalls werden wir ohne Rücksicht den Rechtsweg beschreiten.
Dass Sie in dem Falle den Kürzeren ziehen werden, wird Ihnen wohl klar sein.“
Bemerkung: Ehrlich, aber dummdreist – könnte man als Drohung und Nötigung verstehen.

Das gute an solchen dummen Emails ist, man sieht wie eine Firma funktioniert und arbeitet.
Bei der Firma Webtiser habe ich da wirklich ernsthafte Bedenken, ob ich dort meine IT-Services beziehen würde.