Webtiser: Wahrheitsbeweis für „Dummkopf“

Wahre ehrverletzende Behauptungen sind rechtmässig. Kann der Äusserer den Wahrheitsbeweis erbringen, also dartun, dass seine Äusserungen den Tatsachen entspricht, so ist er nicht strafbar.
Ich habe zwar die Dummkopf Äusserung an einen Webtiser Mitarbeiter bereits zurückgenommen und mich entschuldigt, wenn ich aber wegen Ehrverletzung angeklagt werden sollte, müsste ich zu meiner Verteidigung den Wahrheitsbeweis erbringen.

Definition Dummkopf:
Aus dem Lateinischen bedeutet Dummkopf etwa „Laie“, „Stümper“ oder „unwissender Mensch“.
Wenn ein Mensch eine Nötigung (Offizialdelikt) begeht, kann das als dumm bezeichnet werden.
Wenn ein Mensch ein Recht in Anspruch nimmt, das er gar nicht hat, kann das als dumm bezeichnet werden.
Wenn ein Mensch im Auftrag einer Firma Rechtsmissbrauch begeht, kann das als dumm bezeichnet werden.

Frage:
Möchten Sie amtlich, öffentlich und in alle Ewigkeit den Titel Dummkopf tragen?

Webtiser: „Ehrverletzung“ = straflos – Nötigung = Offizialsdelikt!

Die Firma Webtiser ist leider etwas schwer von Begriff!
Zuerst droht sie mir, dass ich die Domain maximizer.ch herausgeben müsste, da ich in einem Rechtsfall so oder so den Kürzeren ziehen würde. (Webtiser hat keine Markenrechte an Maximizer!!!)
Diese dumme Äusserung veranlasste mich zu schreiben, dass derjenige ein Dummkopf sei, was ich aber zwischenzeitlich zurückgenommen habe und mich dafür entschuldigte.

Wenn mich die Firma Webtiser jetzt aber wegen Ehrverletzung verklagen würde, was sie ja bereits androhte, würde sie definitiv den Kürzeren ziehen.
Denn erstens hat mich Webtiser zu dieser Äusserung provoziert, zweitens ist meine Behauptung belegbar und drittens habe ich die Äusserung gelöscht und mich entschuldigt.
Die Sache ist somit vom Tisch.

Bei einer möglichen Strafanzeige müsste ich allerdings zu Protokoll geben, dass mich die Firma Webtiser genötigt hat, die Domain maximizer.ch herauszugeben, ansonsten sie mich wegen Ehrverletzung verklagen würde.
Da eine Nötigung, im Gegensatz zu einer Ehrverletzung, ein Offizialsdelikt ist, müsste die Polizei von sich aus gegen die Firma Webtiser ermitteln und eine Strafklage erheben.

Und schon wieder schneidet sich die Firma Webtiser ins eigene Fleisch.
Gemäss Rechtsauslegung könnte man solche Leute mit Tiernamen oder Körperöffnungen betiteln, was ich aber aus Rücksicht zu den zartbesaiteten Herren der Firma Webtiser mal sein lasse.

Webtiser = Error

 

Renovero: Schlacht gewonnen – never-ending Cyberwar

Renovero hat meine Domain renovera.ch gerichtlich erstritten und erhalten. Die Domain ist total wertlos.
Die Anwalts- und Gerichtskosten beliefen sich auf Fr. 12’000.-, wobei ich „nur“ 10’000.- bezahlen musste.
Die Domain hätten sie für Fr. 1’000.- erhalten! Dieser Gerichtsfall vor fünf Jahren war für mich das Lehrstück,
was im Internet rechtlich erlaubt ist und was nicht. Ich habe meine Lektion gelernt und arbeite jetzt professioneller.
Das Beispiel Renovero zeigt auch, dass man zwar mit einem Rechtsstreit eine Domain bekommt, aber man damit auch die Büchse der Pandora öffnen kann.
Ich bin ein Verfechter von rechtssichern Domains und Websites. Haben Sie das nicht gewusst?

Renovero - Google-Suche