Dank Google kann man das Suchverhalten der Internetnutzer analysieren. Dabei kommt jetzt heraus, dass die Zürcher sehr glücklich sind und die Wallisier, wenn verwunderts – frustriert.
Wieso nur sind die Walliser so unglücklich? Sind es die hohen Berge, die im Winter die Sonne verdecken? Ist es das unwirtliche Tal, das wenig wirtschaftlich ist? Ist es der saure Wein, der auf die Stimmung drückt?
Ist es der Neid auf die erfolgreichen und glücklichen Züricher? Es gibt Tausend Gründe, weshalb ein Walliser unglücklich ist – und das hier ist ein weiterer…
Lieferadresse Grenzpaket läuft im Grenzbereich
Ich lasse mir ab und zu etwas von Amazon an die Deutsche Grenze liefern und nehme dazu den Paketdienst von Grenzpaket in Anspruch.
Meine Erfahrungen waren bisher sehr gut. Auch als vor vier Monaten ein Paket übersehen wurde, hat man mir das kostenlos in die Schweiz nachgeschickt.
Den Blogpost zu meiner Erfahrung finden Sie hier: Deutsche Lieferadresse Grenzpaket.ch punktet mit Service
Jetzt passierte mir das gleiche wieder, diesmal gingen sogar zwei Pakete unter. Blöd ist, dass ich die Geschenke sofort brauche und ich somit nochmals über die Grenze fahren muss, was mich über eine Stunde Zeit und 40 Autokilometer kostet.
Als „Entschädigung“ werden mir dafür die Gebühren von je Fr. 5.- erlassen – sehr grosszügig…
Eine deutsche Lieferadresse in Grenznähe finde ich eine gute Sache. In Punkto Service muss Grenzpaket und die Paketfiliale Lotto Wagner noch deutlich zulegen.
Wichtiges Update zu Grenzpaket:
Nach über einem Jahr seit diesem Beitrag möchte ich hier ein kleines Update geben, auch weil dieser Blogpost bei Google an zweiter Steller erscheint!
Mittlerweile war ich sicher zwei Mal beim Grenzpaket-Dienstleister Lotto Wagner in Hohentengen und ich wurde immer sehr freundlich und zuvorkommend bedient. Meine vorgängige Kritik hat also Früchte getragen. Wenn Sie eine nahe Lieferadresse in Grenznähe zu Zürich suchen, kann ich Ihnen Lotto Wagner empfehlen. (Update vom 18.2.2015)
Verstösst die Concordia gegen das Lotteriegesetz?
Die Krankenkasse Concordia feiert im Jahr 2014 ihr 100-jähriges Bestehen.
Herzliche Gratulation von meiner Seite.
Dazu verlost sie jeden Monat tolle Geschenke – aber nur für Concordia-Versicherte.
Ist das rechtmässig? Verstösst die Concordia womöglich gegen das Wettbewerbsrecht?
Muss die Teilnahme an einem Gewinnspiel immer gratis möglich sein?
Es stellt sich die Frage, ob eine Teilnahme an einem Wettbewerb immer kostenlos möglich sein muss. Ein Koppelungskauf ist in der Schweiz verboten. Eine Teilnahme darf also nicht von einem Kauf abhängig gemacht werden.
Ich frage mich ernsthaft, ob dieser Wettbewerb, nur für Concordia Versicherte, statthaft ist.
Ob die Versicherung gegen ein Gesetz verstösst, kann ich nicht beurteilen.
Als Marketing-Chef hätte ich die Teilnahme am Wettbewerb allen ermöglicht – nur schon um an zusätzliche Adressen zu kommen!
Vielleicht ist man mit 100 Jahren doch nicht mehr ganz fit genug…
Die Krankenkasse Sympany feiert dieses Jahr auch ihr 100-jähriges Bestehen und verlost 100 Preise im Wert von Fr. 10’000.-
Und: Teilnehmen können alle – auch nicht Versicherte! Das finde ich erfrischend anders!

