Der Ausdruck „Birkenstock-Rassist“ ist keine Ehrverletzung

Die Ecopop-Initianten sind für eine massive Einschränkung der Einwanderung. Im Sinne einer „heftigen Kritik“ ist es erlaubt, diese Initianten als „Birkenstock-Rassisten“ zu bezeichnen. Diesen Ausdruck lässt die Staatsanwaltschaft Brugg-Zurzach AG zu und tritt auf eine entsprechende Klage wegen übler Nachrede und Verleumdung nicht ein. Die Aussage „Birkenstock-Rassist“ sei zwar befremdlich und wenig reflektierend, jedoch nicht strafrechtlich ehrverletzend.

Darf man wohl auch Politiker, die Schwarze Listen einführen und Menschen den Zugang zur Gesundheitsversorgung erschweren, als Omis und Opis bezeichnen, die etwas senil sind?

 

Ist „ich drehe dir den Hals um“ eine Morddrohung?

Der Ton auf Facebook wird immer rüder. Wie das Newsportal berichtete, gibt es auf Facebook täglich Morddrohungen. Was ist eine Morddrohung? „Ich bringe dich um“ kann man als eindeutige Morddrohung bezeichnen. Wie steht es aber mit „ich drehe dir den Hals um„? Die Polizei sieht darin nicht immer den Tatbestand einer Morddrohung. Vielleicht müsste man für eine vollendete Morddrohung schreiben, dass man jemadem nicht nur den Hals umdreht, sondern auch das Genick bricht. Mit einem Genickbruch tritt der sofortige Tod ein.
Auch die Aussage „ich schneide dier die Kehle durch“ kann man als Morddrohung deuten. In diesem Fall müsste man aber auch die Halsschlagader aufschneiden, ansonsten nicht sicher gestellt ist, dass der sofortige Tod eintritt.
Ob die Aussage „ich schlage dir den Kopf ein“ als Morddrohung aufgefasst werden kann, müssten die Richter urteilen. Manche könnten aussagen, dass man mit „einschlagen“ einfach nur eine Verletzung am Kopf, aber nicht den Tod herbeiführen möchte. Es gibt aber auch Leute, die fühlen sich schon mit dem Tod bedroht, wenn man ihnen sagt, sie müssen für ihr politisches Tun  den Kopf hinhalten. Selbstverständlich bedeutet im Volksmund „den Kopf hinhalten“ nicht jemandem den Kopf abschlagen, sondern Verantwortung übernehmen.

Ich beobachte die rechtliche Auslegung betr. den „erlaubten“ Morddrohungen genau. Sollte es erlaubt sein, straffrei jemandem den „Hals umzudrehen“ wäre das eine interessante Entwicklung in unserem Rechtsstaat.

den Hals umdrehen

Aufruf zur Gewalt gegen Juden auf Facebook

Heute gibt es in Zürich eine grosse Demo für Palästina. Auf Facebook kann man die Aufrufe für Palästina und gegen Israel in der Gruppe Demo für Palästina in der Schweiz nachlesen.
Dort wird augenscheinlich direkt zur Gewalt gegen Juden aufgerufen. Unter anderem stehen dort Einträge wie „wir müssen die Juden ausrotten„, „Nur ein toter Jude ist ein guter Jude„, „die einzige Medizin gegen Juden war Adolf Hitler“ oder „jeden Zionist im Judenviertel zu steinigen„.
Es erschreckt mich, wie hemmungslos man auf Facebook Hass und Gewalt schüren kann. Der Aufruf zu Gewalt hat nichts mit Meinungsfreiheit zu tun. Solche Personen muss man anzeigen und strafrechtlich verfolgen.
Die Betreiber dieses Forums, die eine friedliche Demonstration planen, haben die Kontrolle über ihre Gruppe verloren.
Wer trägt die Schuld, wenn tatsächlich Menschen verletzt oder gar getötet werden? Die Personen hinter den anonymen Facebook-Accounts, von denen die Gewaltspirale ausgeht, wird man wohl nie ausfindig machen.

So schnell kann eine friedlich geplante Demonstation zu einem, hoffentlich nur virtuellen, Blutrausch führen.

Demo für Palästina_Facebook