Der Ausdruck „Birkenstock-Rassist“ ist keine Ehrverletzung

Die Ecopop-Initianten sind für eine massive Einschränkung der Einwanderung. Im Sinne einer „heftigen Kritik“ ist es erlaubt, diese Initianten als „Birkenstock-Rassisten“ zu bezeichnen. Diesen Ausdruck lässt die Staatsanwaltschaft Brugg-Zurzach AG zu und tritt auf eine entsprechende Klage wegen übler Nachrede und Verleumdung nicht ein. Die Aussage „Birkenstock-Rassist“ sei zwar befremdlich und wenig reflektierend, jedoch nicht strafrechtlich ehrverletzend.

Darf man wohl auch Politiker, die Schwarze Listen einführen und Menschen den Zugang zur Gesundheitsversorgung erschweren, als Omis und Opis bezeichnen, die etwas senil sind?