Staatsanwaltschaft kriminalisiert junge Frau wegen Schlüsselanhänger

Am Flughafen Zürich wird einer jungen Frau ihr Schlüsselanhänger abgenommen. Obwohl sie viele Jahre mit dem kugelschreibergrossen Metallstift ungehindert reisen konnte, beschlagnahmte die Polizei den sogenannten Kubotan.
Ein paar Tage später wurde sie von der Staatsanwaltschaft zur polizeilichen Einvernahme vorgeladen. Ihr wurde vorgeworfen, vorsätzlich eine Waffe getragen zu haben ohne Waffenschein. Die Folge war eine Busse von Fr. 300.-, die Verfahrenskosten von Fr. 700.- sowie die Anwaltskosten. Mit dem aber nicht genug!

Strafregistereintrag wegen „Schlüsselanhänger“

Die absolute Frechheit der Staatsanwaltschaft ist aber, dass diese Frau jetzt wegen diesem Schlüsselanhänger einen Eintrag im Strafregister hat. Angeblich handelte diese Frau vorsätzlich, also mit böswilliger Absicht. Dabei erhielt sie diesen Schlüsselanhänger vor 23 Jahren zur erfolgreichen Absolvierung eines Selbstverteidigungskurses für Frauen geschenkt. Zu dieser Zeit gab es noch gar keine Waffengesetz. Und auch heute wird dieser Kubotan weder im Gesetz noch in der Broschüre zum Gesetz erwähnt!

Einmal mehr ein Fall, wo die Staatsanwaltschaft unschuldige Menschen wegen Banalitäten kriminalisiert!

Strafregistereintrag wegen diesem Schlüsselanhänger
Strafregistereintrag wegen diesem Schlüsselanhänger (Bild: Kassensturz, srf.ch/konsum)

 

 

„Drecksau“ kostet Fr. 100.- Busse

In der NZZ vom 15. November 2014 steht, dass ein Mann eine Sozialarbeiterin mit folgenden Kraftausdrücken beschimpfte:

– „miesi Drecksau“
– „huere Juschtizschlampe“

Ein Gericht verurteilte ihn daraufhin mit Fr. 100.- Busse

Das Bezirksgericht Zürich verurteilte mich mit Fr. 1’000.- (tausend Franken) Busse weil ich eine 55-jährige Frau als Omi bezeichnete.
Ich werde mich in Zukunft hüten, solche abfällige Bemerkungen über ältere Damen zu machen und höchstens noch „Drecksau“ sagen…

Somit könnte ich mir auch noch leisten, einen Richter zu verprügeln, was nur Fr. 500.- kostet…

Dank Erfolg vor Gericht zwei Gratis-Domains

Nachdem mir die Richterin letzte Woche die Domain xxx zugesprochen hat, habe ich mich entschieden diesen Erfolg mit anderen Menschen zu teilen.
Deshalb habe ich einer Doktorandin für ihre Forschungsarbeit eine passende Domain geschenkt. Auch eine Politikerin darf sich über ihre Domain freuen. Obwohl sie mit einer Krankenkasse* in Verbindung steht, die mir überhaupt nicht passt, schenke ich ihr diese Domain, da sie sich nie im Ton vergriff und trotz meiner „Sturheit“ immer sehr anständig blieb.

*Selbst diese Krankenkasse führe ich nicht mehr im Menü auf!