Staatsanwaltschaft kriminalisiert junge Frau wegen Schlüsselanhänger

Am Flughafen Zürich wird einer jungen Frau ihr Schlüsselanhänger abgenommen. Obwohl sie viele Jahre mit dem kugelschreibergrossen Metallstift ungehindert reisen konnte, beschlagnahmte die Polizei den sogenannten Kubotan.
Ein paar Tage später wurde sie von der Staatsanwaltschaft zur polizeilichen Einvernahme vorgeladen. Ihr wurde vorgeworfen, vorsätzlich eine Waffe getragen zu haben ohne Waffenschein. Die Folge war eine Busse von Fr. 300.-, die Verfahrenskosten von Fr. 700.- sowie die Anwaltskosten. Mit dem aber nicht genug!

Strafregistereintrag wegen „Schlüsselanhänger“

Die absolute Frechheit der Staatsanwaltschaft ist aber, dass diese Frau jetzt wegen diesem Schlüsselanhänger einen Eintrag im Strafregister hat. Angeblich handelte diese Frau vorsätzlich, also mit böswilliger Absicht. Dabei erhielt sie diesen Schlüsselanhänger vor 23 Jahren zur erfolgreichen Absolvierung eines Selbstverteidigungskurses für Frauen geschenkt. Zu dieser Zeit gab es noch gar keine Waffengesetz. Und auch heute wird dieser Kubotan weder im Gesetz noch in der Broschüre zum Gesetz erwähnt!

Einmal mehr ein Fall, wo die Staatsanwaltschaft unschuldige Menschen wegen Banalitäten kriminalisiert!

Strafregistereintrag wegen diesem Schlüsselanhänger
Strafregistereintrag wegen diesem Schlüsselanhänger (Bild: Kassensturz, srf.ch/konsum)