Heute waren wir spontan für ein Nachtessen ins Restaurant Felmis eingekehrt, das idyllisch zwischen Horw und Kastanienbaum gelegen ist.
Es war ein sehr heisser Sommerabend und uns war nach einem leichten und feinen Nachtessen ohne lange Wartezeiten.
Die Menukarte bietet aktuelle, leichte Sommergerichte, günstige Tellergerichte sowie exklusive Feinschmeckergerichte.
Die Tische waren schön hergerichtet und der Service war sehr freundlich und hilfsbereit.
Mit unseren Gerichten (Roasbeaf-Teller, Lachstatar und Siedfleischsalat) waren wir sehr zurfrieden.
Wer Lust hat, kann sich vis-a-vis im Minigolf spielen vergnügen oder einen Spaziergang um die Horwer-Halbinsel unternehmen. Kostenlose Parkplätze direkt vor dem Haus hat es mehr als genug.
Das gute Preis-Leistungsverhältnis, die schöne Lage und der freundliche Service machen das Hotel Restaurant Felmis sehr empfehlenswert.
Unter Reverse Domain Hijacking versteht man den Versuch, einem Domaininhaber unerlaubtes Domaingrabbing vorzuwerfen und sich so die Domain ohne Bezahlung anzueignen. Die Gerichte nennen so was „bad faith“, also Bösartigkeit, da man den Domaininhaber rechtlich bedrängt und mit hohen Anwalts- und Gerichtskosten droht.
Bekannte Fälle sind die Deutsche Welle betreffend der Domain dw.com der Firma Diamond Ware.
Weitere Fälle sind z.B. saveme.com, shocking.com oder zut.com
Bei all diesen Fällen ist die generische Domain älter als die eingetragene Marke der klagenden Firma.
Jetzt bin ich auch Opfer eines solchen „Reverse Domain Hijacking“ geworden.
Eine gewisse Anwaltsfirma Terhaag & Partner aus Düsseldorf (Inhaber Rechtsanwalt Michael Terhaag) welche unter der Domain www.aufrecht.de eine Website betreibt, hat mich schriftlich dazu aufgefordert, ihnen meine Domain www.aufrecht.ch sofort abzutreten sowie eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung zu unterschreiben welche eine Vertragsstrafe von EUR 5100.- beinhaltet sowie entstandene Kosten von 1,8 Geschäftsgebühren und Auslagen nach einem Streitwert in Höhe von EUR 75’000.- zu erstatten sind.
Die Domain aufrecht.ch wäre bei Sedo zu einem Mindestpreis von EUR 343.- zu erwerben gewesen, die Anwaltskanzlei Terhaag & Partner versucht nun, die Domain gemäss einem verbotenem Reverse Domain Hijacking zu erschleichen.
Wie bei allen Fällen von Reverse Domain Hijacking ist der Markeneintrag jünger als die registrierte Domain.
Das Verhalten der Firma Terhaag & Partner ist somit nicht nur unehrenhaft, sondern auch strafrechtlich verboten.
Hinweis auf die Firma Terhaag & Partner im Forum von Consultdomain
Wikipedia Beitrag über Michael Terhaag
Email vom 16. Juli 2012 von Michael Terhaag (Auszug)
„…Die einstweilige Verfügung bekomme ich mir verbundenen Augen. Die Kosten hierfür (sicher insgesamt nicht unter 1500,- €uro) müssen Sie dann übernehmen. Ich hätte Ihnen 200,- vor der Abmahnung gezahlt, jetzt hätten Sie mir die Domain auch einfach übertragen können. Aber gut, wenn Sie sehen wollen, wohin das führt, zeig ich es Ihnen. …
Viele Grüße aus Düsseldorf Michael Terhaag“
Ironischerweise steht auf der Homepage von Terhaag & Partner das Urteil eines Reverse Domain Hijacking.
Wie man mit einer ungerechtfertigten Abmahnung vorgehen muss, gibt uns der sympathische Herr Michael Terhaag gleich selber: „ab in den Müll damit“
Quelle: Youtube.com
Links: www.aufrecht.net – Infos über sexuell missbrauchte Kinder
www.aufrecht.at – Website über persönliche Motivation
www.aufrecht.org – Joel’s Blog www.aufrecht.com – Domain for Sale (USD 8788.-)
www.aufrecht.biz – Domains ist frei
www.aufrecht.tv – Domain ist frei www.aufrecht-gmbh.de – Raumausstattung und Estrichbau www.aufrechtoptik.de – Optiker
www.aufrecht-erfurt.de – Für Freiheit, gegen Diktatur
…
Die Domain von Doris Leuthard (dorisleuthard .ch) ist entführt worden!
Was denkt sich ein Mensch nur, der den Namen einer amtierenden Bundesrätin registriert und zum Kauf anbietet? Die unzulässige Nutzung von Personendaten ist eine Persönlichkeitsverletzung, die nach Art. 28 ZGB verstösst.
Beim Domaininhaber handelt es sich gemäss Switch (www.nic.ch) um die P. B. und Co. Gemäss Zefix gehört die Firma den Herren H. B. und M. F.
Das Geschäftsmodell von P. B. und Co
Die Firma registriert gelöschte Domains neu und erhofft sich durch die noch bestehenden Verlinkungen der alten Domains Traffic zu generieren und die Domains teuer zu verkaufen.
Von solchen Machenschaften muss dringend gewarnt werden. Erstens ist diese Tätigkeit illegal und zweitens wird damit das ganze Domainerbusiness in Mitleidenschaft gezogen.
Weitere Domains, die möglicherweise gegen Marken- oder Namenrecht verstossen: swiss-los. ch, twix-tel. ch, swisscon. ch, mariott. ch, anabell .ch, top-tip .ch, christoph-blocher. ch oder jasminhutter .ch (Die whois-Einträge wechseln im Wochenschritt, die DNS bleibt aber die gleichen – das „owner-jumping“ ist ein typisches Anzeichen von Domaingrabbern).
Die Domain upc-business. ch wurde von UPC Cablecom eingeklagt und musste übertragen werden, siehe WIPO-Entscheid Auch ich wurde schon Opfer dieser Domaingrabber, so wurde mein Firmename mit dem Zusatz -gmbh.ch registriert und wird zum Kauf angeboten.
Beitrag musste wegen möglicher Persönlichkeitsverletzung anonymisiert werden.
Aber prüfen Sie die Domain-Inhaber einfach selber auf www.nic.ch
Ein Blogeintrag über M. F. der Firma P. musste wegen rechtlicher Androhung vom Netz genommen werden. Ich bin der Meinung, nicht gegen das Persönlichkeitsrecht verstossen zu haben, trotzdem habe ich den Beitrag gelöscht, um einem möglichen Rechtsstreit zuvorzukommen.