Alan Frei wurde von der Anwaltskanzlei Bratschi schlecht beraten

Alan Frei ist ein Schweizer Unternehmer und Mitgründer von Amorana, das er 2022 erfolgreich verkaufte. Er ist bekannt für seine offene Haltung zum Scheitern – laut eigener Aussage hat er über 50 Projekte in den Sand gesetzt, bevor er Erfolg hatte. Auf seiner Website und in sozialen Medien teilt er Erfahrungen, Motivation und unkonventionelle Gründerweisheiten mit Humor und Selbstironie. Frei steht für eine ehrliche, moderne Unternehmerkultur, die Mut, Experimente und Transparenz über Perfektion stellt.

Von der Anwaltskanzlei Bratschi enttäuscht

Die Anwaltskanzlei Bratschi AG in Zürich betreibt mit bratschiLAB ein Innovations- und Start-Up Desk für Jungunternehmer. Co-Leiter des bratschiLAB ist Dr. Adrian Bieri, Rechtsanwalt und Partner der Anwaltskanzlei Bratschi AG. Alan Frei ist einer der bekanntesten Unternehmer der Schweiz und zukünftiger Olympiateilnehmer. Leider kann Alan Frei die Anwaltskanzlei Bratschi für Jungunternehmer nicht empfehlen, da er nicht gut betreut wurde. Auf Google vergab Frei darum der Kanzlei nur einen Stern.

 

Staatsanwaltschaft Zürich: Ehrverletzungsdelikte bei Google-Rezensionen sind nicht strafbar

Staatsanwaltschaft Zürich

Kürzlich schrieb jemand bei Google eine Rezension über mich und meine Firma, die sehr ehrverletzend war. Aus diesem Grund zeigte ich die Person bei der Polizei an. Der Verfasser schrieb zwar unter einem Pseudonym, erwähnte aber, dass ich sein Haus fotografierte und im Internet veröffentlichte. Dies brachte er auch erfolglos zur Anzeige, warum ich genau weiss, um wen es sich handelt.

Die zuständige Staatsanwältin Susanne Hirschi nahm meine Anzeige aber nicht anhand, da der Verfasser seine Aussage anonym machte. Und in den USA wären Ehrverletzungsdelikte in der Regel nicht strafbar. Zudem wären die USA nicht zur Beweismittelerhebung verpflichtet, da diese ja eben in den USA sowieso meistens nicht strafbar wären.

Die Staatsanwaltschaft Zürich nimmt also anonym verfasste Ehrverletzungsdelikte bei Google-Rezensionen nie anhand. Bei Google kann man also eine anonyme, ehrverletzende Bewertung schreiben, ohne dass man dafür zur Rechenschaft gezogen wird. Langsam aber sicher verliere ich das Vertrauen ins unseren Rechtsstaat.

Viele neue Links zu rechtsanwältinnen.ch stabilisieren Platz 1 bei Google

Danke der Berichterstattung über den Vierfachmord in Rupperswil und die Rechtsanwältin Renate Senn wird mein Blog www.rechtsanwältinnen.ch von vielen Medien verlinkt. Dadurch wird der Platz Nr. 1 bei Google langfristig gesichert. Leider behaupten einige Medien, dass dieser Blog eine „gefälschte“ Webseite der Anwaltskanzlei von Renate Senn „Küng Metzler Senn“ wäre. Die Kanzlei nennt sich „Küng Metzler Senn“ oder „Küng und Metzler Rechtsanwältinnen Baden“. Leider haben die drei Damen eine generische Domain gewählt, die man rechtlich nicht schützen kann und die Variante mit ä im Domainnamen nicht registriert. Da sich die beiden Webseiten komplett voneinander unterscheiden, gibt es auch keine Verwechslungsgefahr. Der Vorwurf einer „Fälschung“ ist somit komplett unhaltbar.

Der Strafrechtsanwalt Thomas Fingerhuth nennt die Berichterstattung der Medien eine private und berufliche Katastrophe für Renate Senn. Dabei war er einer der schärfsten Kritiker von der Pflichtverteidigerin von Thomas N.  Thomas Fingerhuth: «Sie distanziert sich in ihrer Mitteilung von ihrem Mandanten. Das geht nicht. Es sei der Job eines Anwalts, «streng und ganz einseitig» die Interessen seines Mandanten zu vertreten, «so bestialisch seine Taten auch sein mögen». Renate Senn nahm die mahnenden Worten ihres Kollegen wohl zu sehr zu Herzen und spielte dann den sexuellen Missbrauch an einem Buben herunter und gab den Mordopfern eine Mitschuld an ihrem Tod.

Aargauerzeitung: „Gefälschte Kanzlei-Website“