Staatsanwaltschaft Zürich: Ehrverletzungsdelikte bei Google-Rezensionen sind nicht strafbar

Staatsanwaltschaft Zürich

Kürzlich schrieb jemand bei Google eine Rezension über mich und meine Firma, die sehr ehrverletzend war. Aus diesem Grund zeigte ich die Person bei der Polizei an. Der Verfasser schrieb zwar unter einem Pseudonym, erwähnte aber, dass ich sein Haus fotografierte und im Internet veröffentlichte. Dies brachte er auch erfolglos zur Anzeige, warum ich genau weiss, um wen es sich handelt.

Die zuständige Staatsanwältin Susanne Hirschi nahm meine Anzeige aber nicht anhand, da der Verfasser seine Aussage anonym machte. Und in den USA wären Ehrverletzungsdelikte in der Regel nicht strafbar. Zudem wären die USA nicht zur Beweismittelerhebung verpflichtet, da diese ja eben in den USA sowieso meistens nicht strafbar wären.

Die Staatsanwaltschaft Zürich nimmt also anonym verfasste Ehrverletzungsdelikte bei Google-Rezensionen nie anhand. Bei Google kann man also eine anonyme, ehrverletzende Bewertung schreiben, ohne dass man dafür zur Rechenschaft gezogen wird. Langsam aber sicher verliere ich das Vertrauen ins unseren Rechtsstaat.