Webtiser: Hat eine Firma ein Anrecht auf die Platzierung auf Google?

Eine Frage die sich die Firma Webtiser in den nächsten Wochen vermehrt stellen wird:
Hat eine Firma überhaupt ein durchsetzbares Anrecht, bei Google auf der ersten Seite platziert zu werden?

Die Antwortet lautet: NEIN

Google ist eine Suchmaschine die mithilfe von Algorithmen einen Index von Websites erstellt aufgrund ihrer Verlinkung und Wichtigkeit.
Ein grundsätzliches Anrecht gibt es nicht, bei Google auf der ersten Seite zu erscheinen.

Schauen wir mal, wieso es ein leichtes war, 4 von 10 Links auf Seite eins bei Google mit ein paar simplen Blogposts zu erreichen.

1. Auf Webtiser.ch verlinken nur 8 Seiten, was sehr wenig ist. Ein Pagerank von 3 (von 10) ist relativ tief.

2. Die Homepage von Webtiser.ch hat sehr wenig Besucher (gemäss Statistik von Alexa.com)

3. Webtiser wird in keinem Social Medium wie Facebook, Twitter oder Google+ erwähnt

4.  Weitere Suchergebnisse werden von Firmensuch-Portalen und Job-Portalen geliefert, was dem User nichts bringt und nicht nachhaltig ist.

moneyhouse.ch
xing.com
gate24.ch
tel.search.ch
jobs.ch
jobwinner.ch
topjobs.ch
jobsuchmaschine.ch

Leider nützt der Firma Webtiser AG auch schöne und teure Image-Videos von Astramedia nicht mehr viel.
Ein Trost bleibt Webtiser aber: Sie kann bei Google Adwords für Geld den Werbeplatz auf der rechten Seite kaufen.

 

Rote Köpfe bei der Firma Webtiser

Wieso immer gleich mit der Anwaltskeule schwingen, mögen sich einige Leute bei Webtiser fragen.
Kann man nicht ein vernünftiges Gespräch suchen und für eine gewünschte Domain einen guten Preis aushandeln?

Die Firma Webtiser droht und nötigt ohne rechtliche Grundlage und ohne irgendwelche Markenrechte.
Selbst ein Markenrecht wäre noch kein Persilschein für irgendeinen Domainnamen.

Die Firma Webtiser droht mit Ehrverletzungklagen – an die gewünschte Domain denkt sie schon gar nicht mehr.
Ihr geht es jetzt nur um ihre angebliche lupenreine Reputation.

Ich schreibe jetzt täglich in meinem Blog über die Firma Webtiser und staune, wie schnell man diese Firma vom Google-Index stossen kann.
Ein trauriges Schauspiel für eine angebliche E-Business Firma.

 

Email von der Firma Webtiser AG

Gerade habe ich eine Email von der Firma Webtiser AG erhalten.
Ein Herr M. P. , der Account Manager der Firma ist, fordert mich unverholen auf, ihm sofort die Domain maximizer.ch zu übertragen.
Die Firma WebTiser hätte Anrecht auf diese Domain, da man kürzlich eine exklusive Partnerschaft mit der Firma Maximizer UK eingegangen sei.Leider hat sich die Firma WebTiser damit die Chance vertan, die Domain maximizer.ch zu bekommen.
Wenigstens einer der 40 Angestellten müsste doch halbwegs eine vernüftige Anfrage stellen können!

Kurzum meine Antwort:
1. Domain ist älter als jedes eingetragene Markenrecht
2. Ein Markenrecht ist noch lange kein Anspruch auf eine Domain
3. Webtiser ist nicht mal Markeninhaber
4. Die Domain verletzt keine Markenrechte
5. Der Preis hat sich gerade verdoppelt

Antwort von Webtiser AG:
„Ihre Argumente sind uns schleierhaft und können nicht nachvollzogen werden.“
Bemerkung: Das erstaunt mich nicht im geringsten…

„Wir setzen Ihnen hiermit eine Frist von 3 Tagen um die Domäne per sofort freizugeben, andernfalls werden wir ohne Rücksicht den Rechtsweg beschreiten.
Dass Sie in dem Falle den Kürzeren ziehen werden, wird Ihnen wohl klar sein.“
Bemerkung: Ehrlich, aber dummdreist – könnte man als Drohung und Nötigung verstehen.

Das gute an solchen dummen Emails ist, man sieht wie eine Firma funktioniert und arbeitet.
Bei der Firma Webtiser habe ich da wirklich ernsthafte Bedenken, ob ich dort meine IT-Services beziehen würde.