Pharmashop: Die Sichtbarkeit ist wichtiger als eine Domain

Pharmashop

Am Anfang eines erfolgreichen Business steht oft eine gute Domain. Eine Domain alleine garantiert aber nicht den langfristigen Erfolg. Wer bereits auf dem Markt präsent ist und eine eigene Webseite hat, der sollte den Domainnamen nicht zwingen ändern. Auch muss man nicht jede Domainendung besitzen. Meistens genügt eine .com Domain. Wer eine Domain möchte, kann den Domaininhaber anfragen, ob diese zu kaufen ist. Wer im Besitz einer Marke ist, kann die Domain auch vor Gericht erstreiten, was aber nicht immer zum erhofften Erfolg führt und mit hohen Kosten verbunden sein kann. Selten kommt es vor, dass eine Firma ohne Markenrechte rechtlich eine Domain erstreiten kann und das mit minimalem finanziellen Aufwand. So ging die Firma Pharmashop zur Domainschlichtungsstelle WIPO und forderte die Domain pharmashop.ch ein. Die Kosten alleine für das Verfahren beliefen sich auf über Fr 4’000.-. Die Firma Pharmashop.swiss hätte die Domain für einen Bruchteil dieses Betrages erwerben können. Obwohl die Drogerie aus Genf nicht einmal eine Marke vorweisen konnte, entschied der Verfahrensleiter auf Übertragung der Domain pharmashop.ch. Warum er dies tat, weiss niemand so genau, jedenfalls gibt er auf seiner Anwaltshomepage nicht an, dass sein Deutsch verhandlungssicher wäre…

Pharmashop.swiss vs. Pharmashop.ch vs. Pharmashop-critique.ch

Die Firma Pharmashop.swiss bekommt also ohne Markenrechte die Domain Pharmashop.ch. Das ist eine Ungerechtigkeit. Doch mir sind die Kosten für ein Gerichtsverfahren zu hoch und die Zeit investiere ich lieber in die „Pharmashop-Challenge„. Bei diesem Wettstreit geht es darum, wer mit dem Begriff „Pharmashop“ bei Google weiter oben ist. Zur Zeit liege ich auf dem zweiten Platz. Es braucht nicht mehr viel und ich werde nicht nur den ersten, sondern auch den zweiten und dritten Platz belegen – und das auf Jahre hinaus. Die Pharmashop.swiss wird sich noch fragen, ob sich die Erkämpfung dieser Domain gelohnt hat. Wie eingangs erwähnt: Wichtiger als die Domain ist die Sichtbarkeit.

 

Webseite von Albishaus erneut gehackt!

Es ist kaum zu glauben, aber die neue Webseite des Restaurants Albishaus auf dem Albispass bei Zürich ist erneut gehackt worden. Es erstaunt nicht, dass die Webseite immer noch auf einer GoDaddy-Unterseite liegt und noch nicht zu albishaus.ch übertragen worden ist. Wer auf dem Laufenden bleiben will, besucht diesen Blog – hier gibt es immer die aktuellsten News über das Albishaus. Tratsch.ch hier gibt es garantiert keinen Klatsch!

Das Albishaus wird die blaue Pille einfach nicht los

Albishaus, was ist nur aus dir geworden…!

Da ich dich mag, sorgte ich mich bereits vor über zwei Jahren um dich. Schon damals hat man dir Potenzmittel untergejubelt. Die Betreiber nahmen es leider auf die leichte Schulter.
Auch letztes Jahr meldete ich den Hack deinem Webmaster, damals erhielt ich nicht einmal eine Antwort. Dann vor einem Monat wieder. Der Verantwortliche für die Homepage Albishaus schrieb mir nur, dass es sowieso bald eine neue Homepage geben wird. Und jetzt ist auch diese verseucht. Was machen die Leute dort auf dem Albispass nur mit dir, liebes Albishaus?

Am Rotsee ist Magnetfischen verboten – Die Folgen

Im August 2019 holte ich am Rotsee mit einem kleinen Magneten eine Handgranate aus dem Ersten Weltkrieg heraus. Ich informierte die Polizei, welche die Handgrante abholte. Zudem informierte ich die Polizei, dass im Rotsee nachweislich immer noch 7’000 Handgranaten liegen. Daraufhin veröffentlichte die Luzerner Polizei, dass es verboten ist im Rotsee mit einem Magneten zu fische, da das die Umwelt schädigen würde.

Den Behörden ist es egal, dass tonnenweise Munition in unmittelbarer Nähe zur Rotsee-Badi liegen und womöglich Schadstoffe abgeben. Die Polizei sagt, dass die Munition ungefährlich ist, solange man die Handgranaten im Wasser liegen lässt. Was ist aber, wenn man einfach so mit einem kleinen Magneten eine Handgranate herausfischen kann? Das ist doch nicht normal! In Schweizer Seen liegt sehr viel Munition, aber das in mehreren Hundert Meter Tiefe unter einer dicken Sedimentschicht. Am Rotsee liegt die Kriegsmunition aber am Ufer.

Die Folgend des Verbotes

Eines ist klar: Wer heute eine Handgranate mit einem Magneten findet, meldet den Fund wohl nicht mehr bei der Polizei. Denn das Magnetfischen am Rotsee ist verboten. Zu Gross ist das Risiko, dass man bestraft und gebüsst wird. Was sind die Folgen: Vielleicht wirft der Magnetfischer die Handgranate wieder in den Rotsee oder lässt sie am Boden liegen. In nächster Nähe liegt ein beliebter Wanderweg und eine Badi. Ein Verbot bringt hier gar nichts, nur mehr Risiko und Gefahren für die Bevölkerung, denn: Die Behörden wollen die Rotsee nicht von der Munition befreien. Warum? In den letzten 100 Jahren ist ja auch nichts passiert…

Verboten: Magnetfischen am Rotsee

Verordnung zum Schutz des Rotsees und seiner Ufer

In der Verordnung zum Schutz des Rotsees und seine Ufer wird mit keinem Wort erwähnt, dass das Magnetfischen verboten ist. Trotzdem vermeldet die Luzerner Polizei und die Eigentümerin des Rotsees, die Stadt Luzern, dass das Fischen mit einem Magneten am und auf dem Rotsee verboten ist. In der Verordnung wird bei Verstoss mit einer Gefängnisstrafe gedroht.
Dabei gehört Eisen, Schrott und Munition nicht in einen See, schon gar nicht in einem Naturschutzgebiet. Doch vor 100 Jahren war der Rotsee eine stinkende Kloake und der Abfallkübel der Stadt Luzern und deren angrenzenden Gemeinden. Die 8’500 Handgranaten wurden bewusst am Ufer des Rotsees deponiert, da man diese mit der Wässerung unschädliche machen wollte. Im Gegensatz zur Munitionsentsorgung nach dem Zweiten Weltkrieg versenkte man Kriegsmunition im tiefen Thuner- und Vierwaldstättersee. Nach über 100 Jahren wäre es an der Zeit, die übrigen 7’000 Handgranaten zu heben und zu entsorgen, bevor die Natur und die Bevölkerung durch die Giftstoffe zu Schaden kommen oder etwas Schlimmeres passiert.