Was macht das Kompetenzzentrum für Cybercrime genau?

Das Kompetenzzentrum  für Cybercrime ist eine Spezialabteilung der Kriminalpolizei Zürich und für die Bekämpfung der Internetkriminalität verantwortlich.
Die Staatsanwaltschaft Zürich hat meine Domain xxx ohne strafrechtlich relevanten Grund beschlagnahmt. Die Domain verstösst auch weder gegen Markenrecht noch gegen unlauteren Wettbewerb oder dergleichen.
Auch wenn sie dies täte, müsste man eine Klage bei einem Zivilgericht einreichen und sicher nicht bei der Kriminalpolizei! Ohne Rechtsgrund wird meine Domain und ich als Inhaber widerrechtlich kriminalisiert.

Der Vorwurf gegen mich ist, dass ich bei der SWITCH die Domain gestohlen haben soll.
Dabei hat der Trottel einfach die Rechnung nicht bezahlt und die Domain wurde gelöscht!

Dieser xxx, der seinen Beruf als „Jurist“ angibt und schon mehrfach erfolglos als Laienrichter kandidierte, war definitiv zu lange unter seinem Solarium. Das ist aber auch kein Wunder, immerhin arbeitet er als Einzelunternehmer in seinem Bräunungsinstitut xxx sagenhafte 260 Stunden pro Monat, wenn er die Öffnungszeiten korrekt angegeben hat und er, wie er angibt, immer selber vor Ort ist.

Eigentlich wollte ich diesen Herrn xxx hier nicht abhandeln, da er mir etwas leid tat. Vor der Staatsanwaltschaft gab er an, dass er knapp (!) einen Umsatz von Fr. 100’000.- im Jahr macht und die Miete alleine Fr. 50’000.-/Jahr wegfressen würde.
Da bleiben ihm noch Fr. 50’000.- Einnahmen, abzüglich Materialkosten bleiben ihm weniger als Fr. 3’0000.-/Monat zum Leben. Aber als Jurist würde er mit seinen Rechtskenntnissen auch nicht mehr verdienen.
Gut, dass wenigstens seine xxx einen Neuwert von immerhin Fr. 315’000.- haben, auf die er gemäss seiner Website xxx besonders stolz ist.
Immerhin könnte man dann diese wertvollen xxx beschlagnahmen und liquidieren, wenn die Sozialversicherung und die AHV möglicherweise Nachforderungen stellen sollte.
Und da er einen Schaden von Fr. 30’000.- geltend macht, muss er wohl oder übel seine Buchhaltung über die letzten fünf Jahre offenlegen…

Vielleicht lässt xxx  auch die xxx der Firma xxx von der Staatsanwaltschaft beschlagnahmen, da er den Markenschutz auf „ALLES“ habe…
Wenn der Stress dann doch zuviel wird, kann er sich bei einer seiner vier freien „Masseurinnen“ in seinem xxx verwöhnen lassen…