Carlo Wyssbrod von Spaceship GmbH erleidet Schiffbruch

Carlo Wyssbrod hatte eine interessante Idee und gründete am 15. August 2014 die Firma Spaceship GmbH. Blöd nur, dass er die passende Doman spaceship.ch nicht hat. Leider war ihm der Ankauf der Domain für EUR 850.– auch zu teuer. Was macht man in einem solchen Fall?
Man droht und nötigt den Domaininhaber. Blöd, wenn der Inhaber der Domain Max Ruchti von der Internetfirma Webmax ist!

Herr Carlo Wyssbrod schreib in seinem Brief vom 20. August 2014, dass er das Dossier seinen Anwälten übergeben werde, wenn ich die Domain nicht sofort auf ihn übertragen würde.
Das ist eine eindeutige Drohung und Nötigung.
Dabei hat Herr Wyssbrod keine Markenrechte auf den Begriff Spaceship und seine Firma ist gerademal eine Woche alt…!!!

Macht sich Carlo Wyssbrod mit seiner Drohung strafbar?

Carlo Wyssbrod erleidet mit seiner Firma einen Schiffbruch, bevor er überhaupt den Hafen verlassen hat. Ich frage mich ernsthaft, ob ich mit jemandem geschäften möchte, der seine Geschäftsgrundlage mit Drohungen und Nötigungen anbahnt.
Was Herr Wyssbrod nämlich androht, ist strafbar. Die Domain spaceship.ch ist seit mindestens sechs Jahren in meinem Besitz. Wer mit einer jüngeren Marke/Firma dier Herausgabe einer älteren Domain herausverlangt, macht sich dem Reverse Domain Hijacking strafbar.Die erste Amtshandlung des Herrn Carlo Wyss mit seiner neuen Firma Spaceship GmbH wäre somit eine Straftat. Na dann – viel Erfolg!

Spaceship Carlo Wyssbrod
Spaceship Carlo Wyssbrod