Webtiser verkauft CRM Software-Lösungen unter dem Namen Maximizer und ist seit 2010 Lizenznehmer der Firma Maximizer UK.
Da wäre es doch gut, die Domain maximizer.ch zu haben, dachte sich Webtiser Ende Februar 2013. Sie schrieb mich an und verlangte die sofortige Herausgabe der Domain. Da sie die Software mit dem Namen Maximizer verkaufen würden, hätten sie das Anrecht auf diesen Domainnamen, so die Begründung. Sie hätten zwar nicht ein Markenrecht, aber ein Nutzungsrecht am Namen Maximizer… Nunja, meine Domain ist seit dem Jahr 2001 aktiv, siehe Wayback
Freundlicherweise klärte ich den Herrn über sein rechtliches Unwissen betreffend Markenrecht- und Domainrecht auf und kam ihm mit dem Preis entgegen, der Sofortkaufpreis wäre nur noch Fr. 500.- gewesen.
Stattdessen beschimpfte mich der Herr der Firma Webtiser und drohte mich zu verklagen, wenn ich nicht sofort die Domain maximizer.ch an die Firma Webtiser übertragen würde.
Dummerweise schrieb ich dann auf meinem Blog, dass der Herr mit seinem Handeln der Firma Webtiser schade und ein Dummkopf sei.
Darauf hat der Herr von Webtiser nur gewartet, jetzt hatte er etwas gegen mich in der Hand! Die Strafklage wegen Ehrverletzung!
„Wenn Sie uns nicht sofort die Domain maximizer.ch herausgeben, werden wir Sie wegen Ehrverletzung verklagen!“
Uups, ich löschte sofort die angebliche Beleidigung und entschuldigte mich.
Nicht gut, da es ja eigentlich nur um die Domain maximizer.ch geht, also Strafklage wegen Ehrverletzung!!!
Ich muss also bei der Polizei antraben und Rechenschaft zur Dummkopf-Aussage machen.
Was werde ich wohl sagen?
1. Ich muss den Wahrheitsbeweis erbringen, dass der Herr ein Dummkopf ist.
2. Die Polizei wird den Tatbestand der Nötigung als Offizialdelikt in die Akte nehmen und von sich aus eine Strafuntersuchung einleiten gegen die Firma Webtiser.
Wie könnte mein nächster Blogpost heissen: Webtiser wegen Nötigung angeklagt?
Ob sich das wohl gut macht und eine Vertrauensbasis für die Kunden ist…?