Letztes Jahr habe ich Leute gesucht, welche auch auf die Schwarze Liste STAPUK gesetzt worden sind, um gemeinsame Aktionen zu unternehmen. Gemeldet hat sich niemand.
Nur die Motionärin der Liste, welche sich in „Angst und Schrecken“ versetzt fühlte und mich bei der Staatsanwaltschaft Zürich verzeigte.
Auf die Frage, was ich mit „gemeinsamen Aktionen“ denn genau meinte, antwortet ich:
„Gemeinsam etwas unternehmen, gemeinsam singen zum Beispiel, so ein Flashmob eben…“ Dabei dachte ich an die vielen lustigen Videos im Internet. Zuerst singt da nur einer, dann kommt ein zweiter, dann sind es plötzlich zehn Menschen und am Schluss vielleicht Hundert und alle haben einen grossen Spass dabei.
Jetzt schaue ich kurz in den Tatort. Da wird ein Mensch von einem vermummten Mob öffentlich zu Tode geprügelt. Die Kommissarin spricht von einem tödlichen Flashmob!!!
Flashmob: „Ausprägungsform der virtuellen Gesellschaft, die neue Medien wie Mobiltelefone und Internet benutzt, um kollektive Aktionen zu organisieren“.
Kommissarin: „Aber dass die sich im Internet verabreden, um Menschen umzubringen, das ist, glaub ich, neu.“
Werde ich jetzt von dieser Politikerin schon wieder falsch verstanden? Werde ich jetzt womöglich noch wegen möglichem Aufruf zu Mord und Totschlag angezeigt und von der Staatsanwaltschaft stundenlang vernommen?
Denkbar wäre es, nachdem ich jetzt mit dieser Politikerin und ihrer Anwaltskanzlei alles erleben musste…
Aber das ist typisch Anwalt: Der eine macht einen Mörder zum Selbstverteidiger in Notwehr –
der andere macht einen zum Mörder wenn er ein Ständchen hält…