Staatsanwalt Pius Suter mit Wildwest-Methoden im Kanton Aargau

Pius Suter nicht auf dem Bild erkenntlich

Als ein Käufer die Rechnung, trotz mehrmaligen Erinnerungen und Mahnungen nicht zahlte, versuchte ich diesen an seinem Geschäftssitz zu betreiben. Doch leider war der Käufer, Betreiber eines kleinen Ladens, in dieser Gemeinde unbekannt. Also entschloss ich mich, die Ware in seinem Laden wieder abzuholen, die Rechnung bar einzukassieren oder mir Waren im Gegenwert der Rechnung aushändigen zu lassen. Eine Verkäuferin übergab mir dann freiwillig Waren im entsprechenden Gegenwert.

Daraufhin wurde ich vom Ladenbesitzer wegen Diebstahl verzeigt. Der Polizist Dominick Schürch (Polizei Frick) nahm die Strafanzeige entgegen und leitete diese an den Stv. Leitenden Staatsanwalt Pius Suter (Staatsanwaltschaft Rheinfelden-Laufenburg) weiter. Der Staatsanwalt Pius Suter verurteilte mich dann mit einem Strafbefehl wegen Diebstahl zur Zahlung von Fr. 900.- und einem Eintrag ins Strafregister.

Das Zivilgericht Laufenburg beurteilte den Fall und kam zum Schluss, dass die Warenherausgabe unter eine sog. Veränderungsabrede fällt und rechtens sei. Dies interessierte den Staatsanwalt Pius Suter der Staatsanwaltschaft Rheinfelden-Laufenburg nicht und er hielt an seinem Strafbefehl fest.

Das Strafgericht Laufenburg erkannte in der Warenherausgabe auch kein Offizialdelikt, da ich nicht in Bereicherungsabsicht handelte, sondern mich nur schadlos halten wollte. Der Staatsanwalt Pius Suter machte sich nicht einmal die Mühe, seinen Standpunkt vor Gericht zu vertreten.

Als Aussendienstmitarbeiter muss man sich vor den Wildwest-Methoden im Kanton Aargau in Acht nehmen. Nur wenn man sich schon auf den Eigentumsvorbehalt beruft und nichtbezahlte Ware abholt, steht man mit einem Bein im Strafregister. Besonders muss man sich vor dem Staatsanwalt Pius Suter in Acht nehmen, dieser prüft Strafanzeigen nicht genau und schreibt vorschnell und mit mangelhafter Begründung Strafbefehle, die alle teuer zu stehen kommt und den Gerichten viel Arbeit beschert.