Swica: Wegen 75 Rappen vom Spitalbett heimgeschickt!

Nachdem ich über meinen Fall berichtet habe, dass ich wegen 40 Rappen von der Krankenkasse Concordia auf die Schwarze Liste STAPUK gesetzt worden bin, wird jetzt wieder ein haarsträubender Fall bekannt von einer Frau, die wegen 75 Rappen von der Krankenkasse Swica gesperrt wurde. Das schlimme daran ist, dass man sie vom Spitalbett nach Hause schicken wollte.

Hier der Bericht vom Beobachter vom 8. Februar 2013:

 

„Eine offene Rechnung von 75 Rappen bei der Krankenkasse Swica kann gravierende Folgen haben.

Martina Keller (Name geändert) plagten starke Schmerzen im Rücken. Doch der Arzt in der Notaufnahme des Kantonsspitals Bruderholz in Bottmingen BL erklärte, er könne ihr kein Halbprivatzimmer zuteilen – die Krankenkasse habe die Kostengutsprache verweigert. Keller, schon seit Jahrzehnten bei der Swica versichert, fragte nach. «Ein Irrtum», erklärte ihr ein Mitarbeiter und gab die Leistungen frei.

Rauswurf am Freitagabend

Zwei Tage hatte Keller im Spital gelegen, als es erneut hiess: Kostengutsprache verweigert. Eigentlich sollte die 55-Jährige nach Abschluss der Akut­behandlung im selben Spital rehabilitiert werden. Doch die Swica bearbeitete das Gesuch nicht – Keller schulde ihr Geld. Am Freitag, kurz nach 17 Uhr, stand Kellers Ärztin am Krankenbett und sagte, man müsse sie nach Hause schicken. «Natürlich waren zu der Zeit weder Spitalverwaltung noch Versicherung erreichbar, um das Missverständnis zu klären», sagt Keller. Beat Ritter, Chefarzt der Klinik Rehabilitation/Akutgeriatrie, zum Vorgehen: «Wir sind dazu gezwungen, Patienten zu informieren, dass die Krankenkasse ihren Aufenthalt nicht bezahlt. Ansonsten kann das Spital bald schliessen.»

Als Keller ihren Anwalt einschaltete, behielt das Spital die Patientin trotz unsicherer Finanzierung bis Montag. «Dann sagte eine Swica-Mitarbeiterin, seit März 2012 gebe es ­eine ­Differenz. Die habe man nun gestrichen», so Keller. Sie hatte statt Fr. 535.75 nur 535 Franken eingezahlt, schuldete der Kasse also 75 Rappen.

Da die Swica Kleinstbeträge üblicherweise nicht einfordert, wusste Keller bis zur Notaufnahme gar nicht, dass sämtliche Leistungen der Zusatzver­sicherung gesperrt waren. Die Swica hatte die Prämien stets kassiert. Eine Sperre sei kein Vertragsrücktritt, habe man ihr gesagt, so Keller. «Erst als sich der Regionaldirektor der Sache annahm, gings voran.»

Es sei ein Fehler im System gewesen, sagt Swica-Mediensprecher Tobias Nussbaum, man habe den Arbeitsprozess nun technisch angepasst.“

Quelle: Beobachter, 3/2013, Patientin heimgeschickt

Pfui Concordia

Die Krankenkasse Concordia schreibt mir per Anwalt, dass sie es in Erwägung zieht, mich wegen Ehrverletzung, Verleumdung und Beschimpfung anzuklagen.
Das weil ich meine Meinung geäussert habe, dass es eine Schweinerei war, dass die Concordia mich auf die Schwarze Liste STAPUK setzen liess und ich von der medizinischen Grundversorugung augesperrt worden bin.
Dabei hat die Concordia meine Doppelzahlung storniert und mich betreiben wollen. Geht man so mit Kunden um, die 38 Jahre lang bei der Concordia versichert waren?
Das ist ein ganz grosses PFUI für die Krankenkasse Concordia, so geht man nicht mit Kunden um.

Jeder Richter dieser Welt wird diese „Beschimpfung“ als gerechtfertigte Reaktion von mir ansehen und keine Strafe erteilen.

Concordia: Das Spiel geht weiter

Die Krankenkasse Concordia hat sich dagegen entschieden, Fr. 1’000.- an eine gemeinnützige Organisation zu spenden. Das war meine Forderung für die mir entstandene Unbill weil sie mich vorschnell auf die Schwarze Liste STAPUK setzen liess. Man liess mir den „Entscheid“ per Anwalt mitteilen und forderte mich unverzüglich auf, alle Aktionen gegen die Concordia zu stoppen, ansonsten man mich vor Gericht bringen würde und sogar in Betracht ziehen könnte, mich wegen Nötigung und Drohung bei der Polizei anzuzeigen.

Das Problem mit Anwälten ist, dass sie lieber ins Gesetzbuch schauen, als in das Gesicht eines Menschen!