Die Domain von Doris Leuthard (dorisleuthard .ch) ist entführt worden!
Was denkt sich ein Mensch nur, der den Namen einer amtierenden Bundesrätin registriert und zum Kauf anbietet? Die unzulässige Nutzung von Personendaten ist eine Persönlichkeitsverletzung, die nach Art. 28 ZGB verstösst.
Beim Domaininhaber handelt es sich gemäss Switch (www.nic.ch) um die P. B. und Co. Gemäss Zefix gehört die Firma den Herren H. B. und M. F.
Das Geschäftsmodell von P. B. und Co
Die Firma registriert gelöschte Domains neu und erhofft sich durch die noch bestehenden Verlinkungen der alten Domains Traffic zu generieren und die Domains teuer zu verkaufen.
Von solchen Machenschaften muss dringend gewarnt werden. Erstens ist diese Tätigkeit illegal und zweitens wird damit das ganze Domainerbusiness in Mitleidenschaft gezogen.
Weitere Domains, die möglicherweise gegen Marken- oder Namenrecht verstossen: swiss-los. ch, twix-tel. ch, swisscon. ch, mariott. ch, anabell .ch, top-tip .ch, christoph-blocher. ch oder jasminhutter .ch
(Die whois-Einträge wechseln im Wochenschritt, die DNS bleibt aber die gleichen – das „owner-jumping“ ist ein typisches Anzeichen von Domaingrabbern).
Die Domain upc-business. ch wurde von UPC Cablecom eingeklagt und musste übertragen werden, siehe WIPO-Entscheid
Auch ich wurde schon Opfer dieser Domaingrabber, so wurde mein Firmename mit dem Zusatz -gmbh.ch registriert und wird zum Kauf angeboten.
Beitrag musste wegen möglicher Persönlichkeitsverletzung anonymisiert werden.
Aber prüfen Sie die Domain-Inhaber einfach selber auf www.nic.ch
Ein Blogeintrag über M. F. der Firma P. musste wegen rechtlicher Androhung vom Netz genommen werden.
Ich bin der Meinung, nicht gegen das Persönlichkeitsrecht verstossen zu haben, trotzdem habe ich den Beitrag gelöscht, um einem möglichen Rechtsstreit zuvorzukommen.
Max Ruchti