Eine Frau mit Kindern, die sich als Workingpoor bezeichnet und monatlich Fr. 800.- für Krankenkassenprämien bezahlen müsste, wurde anscheinend von ihrem Arzt wegen der Schwarzen Liste STAPUK abgelehnt. Sie schreibt, dass Sie dem Arbeitgeber kein Arztzeugnis vorlegen konnte und daraufhin die Kündigung erhielt.
Wenn dieser krasse Fall wahr ist, wäre das eine sehr schlimme Folge der Schwarzen Liste STAPUK.
Anmerkung des Autors: Ein Arzt darf keinen Notfall ablehnen. Ein Notfall ist aber die unmittelbare Gefahr, schwer an Leib und Leben zu erkranken. Ob eine Grippe als Notfall einzustufen ist, liegt in den Händen des Arztes.
Lassen Sie sich nicht abwimmeln, gehen Sie wenn nötig auch ohne Termin zum Arzt oder auf die Notfallstation. Bestehen Sie auf eine medizinische Behandlung. Bezahlen Sie wenn nötig auch direkt mit Bargeld!
Auch eine fristlose Kündigung ist wegen Abwesenheit im Krankheitsfall, auch ohne Arztzeugnis, kein Kündigungsgrund.
Ob dieser Fall wahr ist, werde ich weiter abklären.
Klar ist aber eins: Die Not und das Leid vieler Menschen nimmt mit dieser Schwarzen Liste STAPUK weiter zu.
Die Website www.stapuk.com ist übrigens die kritische Homepage über STAPUK und nicht die offizielle Website!