Pablo S. vergewaltigte 2011 eine Babysitterin

Vor vier Jahren lockte ein 33-jähriger Mann eine Babysitterin für ein „Probe-Babysitting“ zu sich nach Hause. Was die 15-jährige Babysitterin aber nicht wusste ist, dass dieser Pablo S. gar kein Kind hat! Er bedrohte das Mädchen mit einer Waffe, fesselte, knebelte, missbrauchte und vergewaltigte es! Der psychisch kranke Täter fotografierte und filmte die schreckliche Tat. Die gutgläubige Babysitterin lernte er auf einer Online-Babysitting-Plattform kennen.

„Irgendwann hat die Fantasie nicht mehr gereicht“

Der Täter sagte vor dem Gericht aus, dass er schon öfters solche Fantasien hatte, auch die einer Vergewaltigung. Und dass diese Fantasie irgendwann nicht mehr gereicht hätte. Er hätte nur aus Trieb gehandelt.

Stellen Sie sich vor, Sie wären die Mutter oder der Vater einer jungen Babysitterin. Die Freude Ihrer Tochter ist riesig, wenn endlich mal eine Anfrage zum Babysitten kommt. Selbstverständlich inserierte Ihre Tochter auf einem bekannten Babysitting-Portal und es besteht keinen Grund an diesem Auftrag zu zweifeln. Die angeblichen Eltern möchten sich einen schönen Abend machen und bestellen Ihre Tochter zu sich nach Hause.

Ihre Tochter klingelt an der Tür, ein Mann macht auf und bedroht sie mit einer Waffe. Sie muss sich ausziehen, wird gefesselt, geschlagen, missbraucht und aufs übelste vergewaltigt. Sollte sie diese Tortur überleben, wäre der Rest ihres Lebens ruiniert.

Der Täter sagt dann vielleicht vor Gericht aus, dass er schon längere Zeit solche Vergewaltigungs-Vorstellungen hatte und ihm die Fantasie einfach nicht mehr reichte. Als er dann ständig das Inserat einer jungen und attraktiven Frau auf seinem persönlichen Facebook-Account sah, ging ihm dieses Mädchen einfach nicht mehr aus dem Kopf. Das Inserat kam wie von einem Datingportal für Singles oder einem Casual-Dating-Portal daher, also jemand, der eine Beziehung oder einfach nur Sex sucht!

Dass das Mädchen gar keinen sexuellen Kontakt suchte, merkte er erst, als er auf ein Babysitting-Portal verlinkt wurde. Doch da hat er in seinem Kopfkino schon die ganze Situation durchgespielt und es gab für ihn kein Zurück mehr. Nach ein paar Emails und sogar einem Telefon wird der erste Termin fürs erste „Probe-Babysitting“ vereinbart…

Quellen:
Täter nach Kindesentführung gefasst
Babysitter-Vergewaltiger Pablo S. wird verwahrt

In dieses Haus entführte er das Mädchen

Weiterlesen: Will Tamara mehr als nur babysitten?

Will Tamara mehr als nur babysitten?

Facebook_Tamara_BabysitterinSeit ein paar Tagen verfolgt mich das Bild der jungen und hübschen Tamara auf Facebook. Länger dachte ich, dass das wieder so ein nerviges Datingportal wäre. Doch jetzt klickte ich mal aus reiner Neugierde, was sich hinter dieser attraktiven Tamara versteckt.

Doch Tamara macht nicht etwa Werbung für ein Singleportal oder eine Casual-Dating Seite, sondern für ein Babysitter-Portal! Ist sich die 21-jährige Tamara bewusst, dass sie ständig auf dem Facebook-Profil eines kinderlosen 40-jährigen Mannes erscheint? Gerne würde ich auch mit ihr ein paar Outdoor- und noch lieber Indoor-Aktivitäten unternehmen…Und wenn ich mich dann doch zu blöd benehmen sollte, kann sie mich gerne mit ihrem „partizipativen Erziehungsstil“ zurechtweisen.

Die Facebook-Werbung wird wohl von dem Babysitter-Portal Betreut.ch geschalten. Meiner Ansicht nach hat der Babysitter-Vermittler eine Schutzverpflichtung gegenüber seinen jungen Babysitterinnen und sollte keine Werbung im Stil einer Singlebörse bei kinderlosen Männern schalten.

Googlen sie doch nur mal, wie viele Berichte es schon gibt über missbrauchte und vergewaltigte Babysitterinnen! Daher ist es auch extrem peinlich, dass die Firma Betreut.ch unter der Suchanfrage „Babysitterin vergewaltigen“ eine Adwords-Anzeige zulässt 🙁

Facebook_Babysitterin-vergewaltigen

 

Facebook_Tamara_Betreut

Rassismus auf Facebook ist nicht strafbar

Ein aktuelles Bundesgerichtsurteil bestätigt, dass Facebook nicht dazu gezwungen werden kann, die Daten eines Fake-Profils herauszugeben. Selbst dann nicht, wenn diese Person auf Facebook gegen die Schweizerische Anti-Rassismus-Strafnorm verstösst. Die USA kennt nämlich so eine Strafnorm nicht! In der Schweiz ist man schon ein Rassist, wenn man in einem Inserat „Kosovaren schlitzen Schweizer auf“ schreibt!!!

Die zuständige Staatsanwältin des Kompetenzzentrum Cybercrime schaffte es nicht, Facebook zur Herausgabe der Daten dieses mutmasslichen Rassisten zu bringen. Es ist also rechtlich unbedenklich von der Schweiz aus auf Facebook rassistische Parolen zu schreiben. Die Schweizer Behörden haben keine Möglichkeit bei Facebook an die Person hinter diesem Profil zu kommen.

Die gleiche Staatsanwältin beschlagnahmte vor einem Jahr schon meine Domain xxx, da diese angeblich zur Begehung einer Straftat gedient hat und diese die Sicherheit von Menschen, die Sittlichkeit oder die öffentliche Ordnung gefährdete. Die Domain wurde nach einem langwierigen Rechtsstreit vom Bezirksgericht Zürich wieder an mich übertragen.

Es scheint, dass diese Cybercrime-Staatsanwältin nicht besonders viel Erfolg hätte…

Quelle: NZZ – Straffreie Äusserungen im Internet und Die Stimmung ist gefährlich