Bundesrats-Domains so schützenswert wie Gemeinde-Domains

Gemeinde-Domains sind in der Schweiz den Gemeinden vorbehalten.
Jetzt hat der Bundesrat entschlossen, dass auch ihre Namen als Domains zu schützen seien.

Ich habe kürzlich davon berichtet. Die Domain von Doris Leuthard www.dorisleuthard.ch wurde von einem Domain-Grabber registriert.
Schon wegen diesem Bericht drohte mir die Kanzlei Landmann mit rechtlichen Schritte gegen mich.

Die Kanzlei Valentin Landmann schütz in diesem Fall die Verbrecher mehr als die allgemeine Informationsfreiheit.
Für die Domainbranche ist es eine Schande, dass es solche Typen und Milieu-Anwälte mit Totenkopf-Krawatten gibt.

Der Bundesrat als Oberaufseher des BAKOM und somit als Oberaufseher der Switch kann das natürlich durchsetzen. Wie steht es aber mit ganz gewöhnlichen Firmen?
Kommen Ihnen diese Namen, Firmen oder Marken bekannt vor:

christoph-blocher
swisscon
swiss-los
twix-tel

Die wurden alle von der gleichen Person registriert wie eben die von Doris Leuthard. Die Liste wurde aus Platzgründen nur Auszugsweise aufgeführt.

Von welchem Anwalt lässt man sich in Zürich vertreten, wenn man ein Schlitzohr ist?
Natürlich von der Kanzlei Valentin Landmann !

Quellen:
www.admin.ch
www.nic.ch
Doris Leuthard entführt


Email von der Firma Webtiser AG

Gerade habe ich eine Email von der Firma Webtiser AG erhalten.
Ein Herr M. P. , der Account Manager der Firma ist, fordert mich unverholen auf, ihm sofort die Domain maximizer.ch zu übertragen.
Die Firma WebTiser hätte Anrecht auf diese Domain, da man kürzlich eine exklusive Partnerschaft mit der Firma Maximizer UK eingegangen sei.Leider hat sich die Firma WebTiser damit die Chance vertan, die Domain maximizer.ch zu bekommen.
Wenigstens einer der 40 Angestellten müsste doch halbwegs eine vernüftige Anfrage stellen können!

Kurzum meine Antwort:
1. Domain ist älter als jedes eingetragene Markenrecht
2. Ein Markenrecht ist noch lange kein Anspruch auf eine Domain
3. Webtiser ist nicht mal Markeninhaber
4. Die Domain verletzt keine Markenrechte
5. Der Preis hat sich gerade verdoppelt

Antwort von Webtiser AG:
„Ihre Argumente sind uns schleierhaft und können nicht nachvollzogen werden.“
Bemerkung: Das erstaunt mich nicht im geringsten…

„Wir setzen Ihnen hiermit eine Frist von 3 Tagen um die Domäne per sofort freizugeben, andernfalls werden wir ohne Rücksicht den Rechtsweg beschreiten.
Dass Sie in dem Falle den Kürzeren ziehen werden, wird Ihnen wohl klar sein.“
Bemerkung: Ehrlich, aber dummdreist – könnte man als Drohung und Nötigung verstehen.

Das gute an solchen dummen Emails ist, man sieht wie eine Firma funktioniert und arbeitet.
Bei der Firma Webtiser habe ich da wirklich ernsthafte Bedenken, ob ich dort meine IT-Services beziehen würde.

 

Fördert Rechtsanwalt Valentin Landmann die Wirtschaftskriminalität?

Dass sich die Anwaltskanzlei Landmann mit Rechtsanwalt Valentin Landmann auf Klein- und Grosskriminelle spezialisiert hat, ist schweizweit bekannt.
Auch ein Verbrecher hat Anspruch, dass sein Recht durchgesetzt wird. Wo ist aber die Grenze, wo man als Anwalt die Kriminellen besser schützt als die eines gesetzestreuen Bürgers?
Das Klientel sind nicht nur Hells Angels, Zuhälter oder Neonazis, sondern auch Wirtschaftskriminelle, die Dank der anwaltlichen Unterstützung der Kanzlei von Valentin Landmann ihr Recht rigoros durchsetzen lassen.

Valentin Landmann wurde selber 1996 wegen mehrfacher qualifizierter Geldwäscherei verurteilt. Vom Vorwurf der Finanzierung des Drogenhandels und der Gehilfenschaft zu Begünstigung und Urkundenfälschung wurde er freigesprochen.
Die Anwälte der Anwaltskanzlei Landmann müssen sich vom Reiz des Verbrechens, der Kriminalität und der Halbwelt irgendwie hingezogen fühlen, anders kann man ihr Handeln nicht erklären.

Das nützt  den Kriminellen, schadet den rechtschaffenen Menschen und fördert somit vielleicht auch die Wirtschaftskriminalität.

Quellen:
Wikipedia über Valentin Landmann
Bücher von Valentin Landmann