Versuchter Domaindiebstahl ist strafbar

Wer jemandem eine Domain entwenden will, ohne bessere Rechte oder berechtigten Markenschutz an dieser Domain zu haben, begeht Reverse Domain Name Hijacking.
Schon der Versuch ist strafbar und wird mit hohen Bussen und Entschädigungszahlungen bestraft. Der bekanntest Domainer und Blogger über Reverse Domain Name Hijacking ist Rick Schwartz. Auf seinem Blog hat er bereits 34 Fälle von Reverse Domain Name Hijacking aufgelistet.
Der Straftäter wird in den meisten Fällen zwei Mal bestraft. Erstens mit der Zahlung von hohen Geldstrafen und zweitens mit der Ächtung im Internet und dem damit herfolgenden Reputationsschaden.

Es ist ein Genuss, wie er die beiden Typen, die ihn wegen seiner Domain www.saveme.com verklagten, zerpflückt und blossgestellt werden. Rick_Schwartz_Saveme

Tatort: „Der Anwalt dreht und biegt Paragraphen“

Der letzte Tatort „Willkommen in Hamburg“ mit Til Schweiger war der Hammer. Die bösen „Buben“ waren am Ende alle tot oder festgenommen.
Ein Satz eines Verbrechers zu seinem Anwalt blieb mir besonders gut:
„Du drehst und biegst Paragraphen, du bist Anwalt.“
Ein Krimi ist fair und bestraft am Ende nicht nur den Verbrecher, sondern auch den Anwalt, wie im richtigen Leben.

Lieber Luzerner Stadtlauf statt Luzerner Amoklauf

Vor einem halben Jahr führte der Kanton Luzern die Schwarze Liste STAPUK ein. Da werden säumige Prämienzahler erfasst und von der Grundversicherung ausgeschlossen, bis sie alles bezahlt haben.
Luzern brüstet sich, dass sie bereits 5’000 Menschen von der Versicherungsleistung aussperren konnten.
Ein toller Erfolg!
Wie ich schon berichtet habe, gibt es alleine auf dieser Schwarzen Liste ca. 100 Psychopathen, die von der medizinischen Versorgung ausgeschlossen wurden.

Der schreckliche Amoklauf in Menznau (Luzern) hat es wieder einmal gezeigt. Oft sind es psychischkranke Menschen, die in einer Verzweiflungstat Menschen willkürlich umbringen.
Der Auslöser ist oft die tiefe Kränkung von Behörden, von denen man meint, nicht ernst genommen zu werden. Beispiele alleine in der Schweiz gibt es einige: Leibachers Amoklauf in Zug, Kneubühlers Amoklauf in Biel etc. etc.
Da muss man nur noch in eine tiefe Lebenskrise geraten und das ganze droht zu eskalieren.

Nur einer von diesen 100 gesperrten Psychopathen auf der Schwarzen Liste STAPUK muss sich ungerechtfertigt behandelt fühlen und mit dem Ausschluss aus der Krankenversicherung bestraft werden und es kann etwas schlimmes passieren.
Statt sogenannte „Frühwarnsysteme gegen Amokläufer“ einzurichten, sollte der Kanton Luzern z.B. nur einmal prüfen, ob es verhältnismässig ist, dass ein Versicherter wegen 40 Rappen auf diese Schwarze Liste kommt.
Der Luzerner Regierungsrat Guido Graf schrieb mir, dass es nicht Sache des Gesundheits- und Sozialdepartementes sei, die Verhältnismässigkeit zu prüfen.

Die Sache ist für mich abgeschlossen. Ob der Leuchtenstadt aber noch ein Licht aufgehen wird, bezweifle ich.
Da gehe ich doch lieber an den Luzerner Stadtlauf, ganz nach dem Motto: Grind abe u seckle…