Wettbewerb: Immer aktuelle und kostenlose Gewinnspiele

Wenn Sie auf der Suche nach einem kostenlosen Wettbewerb sind oder an einem gratis Gewinnspiel teilnehmen möchten, empfehle ich Ihnen das Gewinnspiel Portal Schweiz Wettbewerb.ch

Hier gibt es immer viele aktuelle und kostenlose Wettbewerbe, an denen Sie einfach online mitmachen können. Egal, ob Sie ein Auto gewinnen oder eine Reise gewinnen möchten, die Teilnahme ist immer kostenlos und unverbindlich. Sie können sogar Geld gewinnen und Ihre Träume selber vewirklichen.

Kostenlose Gewinnspiele und Wettbewerbe auf wettbewerb.ch

Sehr beliebt sind Wettbewerbe bei denen man ganz einfach an einer Umfrage teilnimmt und ein iPad oder iPhone gewinnen kann. Das ganze Jahr werden auch Reisegutscheine oder Reka Checks verlost, die man in seinem Wunschhotel einlösen kann. Die Einkaufsgutscheine von Coop kann man sogar das ganze Jahr durch jeden Mittwoch gewinnen.

Die Preise auf Wettbewerb.ch sind so attraktiv, dass ich auch den Newsletter abonniert habe und Facebook-Fan von Wettbewerb.ch bin.

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Was Sie bei einer Schenkung beachten sollten

Wer ein Haus oder eine höhere Summe Geld verschenken will, solle möglichst früh einen Anwalt zu Rate ziehen.
Anwälte in Luzern raten gerade bei einer Gütergemeinschaft, einen Schenkungsvertrag Schwarz auf Weiss niederzuschreiben.
Für die Rechtsberatung bei einem Rechtsanwalt gibt es schnell Kosten in der Höhe eines Monatsgehaltes.
Wenn Sie nicht das gleiche erleben wollen wie Walter Mitty aus „Das erstaunliche Leben des Walter Mitty“ und nicht an den Kasperli von Jörg Schneider glauben oder an die Versprechungen eines Andy Tschümperlin (Nationalrat SP), schreiben Sie Ihren Schenkungsvertrag  ähnlich wie einen Kaufvertrag nieder.
Wenn Sie aus Luzern kommen, gehen Sie zu einem Anwalt oder Rechtsanwalt in Luzern.

Tatort:“Mörderischer Flashmob“

Letztes Jahr habe ich Leute gesucht, welche auch auf die Schwarze Liste STAPUK gesetzt worden sind, um gemeinsame Aktionen zu unternehmen. Gemeldet hat sich niemand.
Nur die Motionärin der Liste, welche sich in „Angst und Schrecken“ versetzt fühlte und mich bei der Staatsanwaltschaft Zürich verzeigte.
Auf die Frage, was ich mit „gemeinsamen Aktionen“ denn genau meinte, antwortet ich:
„Gemeinsam etwas unternehmen, gemeinsam singen zum Beispiel, so ein Flashmob eben…“ Dabei dachte ich an die vielen lustigen Videos im Internet. Zuerst singt da nur einer, dann kommt ein zweiter, dann sind es plötzlich zehn Menschen und am Schluss vielleicht Hundert und alle haben einen grossen Spass dabei.

Jetzt schaue ich kurz in den Tatort. Da wird ein Mensch von einem vermummten Mob öffentlich zu Tode geprügelt. Die Kommissarin spricht von einem tödlichen Flashmob!!!

Flashmob: „Ausprägungsform der virtuellen Gesellschaft, die neue Medien wie Mobiltelefone und Internet benutzt, um kollektive Aktionen zu organisieren“.
Kommissarin: „Aber dass die sich im Internet verabreden, um Menschen umzubringen, das ist, glaub ich, neu.“

Werde ich jetzt von dieser Politikerin schon wieder falsch verstanden? Werde ich jetzt womöglich noch wegen möglichem Aufruf zu Mord und Totschlag angezeigt und von der Staatsanwaltschaft stundenlang vernommen?
Denkbar wäre es, nachdem ich jetzt mit dieser Politikerin und ihrer Anwaltskanzlei alles erleben musste…

Aber das ist typisch Anwalt: Der eine macht einen Mörder zum Selbstverteidiger in Notwehr –
der andere macht einen zum  Mörder wenn er ein Ständchen hält…