Nur Dumme zahlen den Dummen-Zuschlag!

Es ist schon vorgekommen, dass ich jemanden als Dummkopf oder Vollidiot bezeichnet habe. Die Betroffenen sind dann meistens beleidigt und suchen sich Rat bei einem Rechtsexperten. Dieser sagt ihnen dann, dass das eine Beschimpfung sein könnte und man doch eine Klage einreichten sollte. Der Anwalt verlangt dafür ein Stunden-Honorar. Das kostet schnell einmal Fr. 700.- bis Fr. 800.-, also fast ein Wochenlohn des „Dummkopfes“.
Selbst bei einer Niederlage kommen dann diese „Dummköpfe“ bei mir angeschlichen und verlangen, dass ich ihnen das bezahlen müsste.
Ich sage dann einfach nur, dass nur Dumme einen Dummen-Zuschlag bezahlen.
Ich glaube, die Betroffenen studieren heute noch an diesem Satz herum…