Webtiser: Eine erfundene Geschichte

Wenn ich über den Fall Webtiser/Dummkopf angesprochen werde, erkläre ich die Sachlage anhand einer kurzen Geschichte:

Stellen Sie sich vor, sie spazieren gemütlich an einem See entlang. Da kommt ihnen ein komischer Typ entgegen und sagt ohne zu zögern, dass er gerne ihre Uhr hätte. Sie sagen, dass sie nicht im Traum daran denken und wollen weiterlaufen. Da packt Sie der Typ am Arm und sagt bestimmt:
„Wenn Sie mir ihre Uhr nicht geben, werde ich Sie mir holen, und ich werde sie kriegen!“
Total erstaunt über die Unverfrohrenheit kontern Sie:
„Was fällt ihnen ein, nur ein Dummkopf kann so eine törichte Absicht haben“

Der komische Typ hat nur darauf gewartet und sagt ganz cool:
„Entweder geben sie mir jetzt ihre Uhr, oder ich verklage sie wegen Ehrverletzung!“

Würden Sie dem Typ ihre Uhr geben?

 

Webtiser: Stellungnahme zur Strafklage wegen Ehrverletzung

Ein Mitarbeiter von Webtiser hat mich wegen Ehrverletzung eingeklagt, weil ich ihn einen Dummkopf genannt habe.
Nach einer Provokation von Webtiser liess ich mich leider zu dieser Aussage hinreissen.
Die Beschimpfung habe ich aber innert 2-3 Tagen wieder gelöscht und mich dafür entschuldigt.

Trotzdem wurde mir mitgeteilt, dass man gegen mich eine Strafklage eingereicht hätte.
Wenn ich Webtiser die Domain maximizer.ch herausgeben würde, würden sie die Strafklage zurückziehen!

Selbstverständlich lasse ich mich weder erpressen noch nötigen!
Der Mitarbeiter von Webtiser begeht damit eine Falschaussage und Nötigung.

Lesen Sie die ganze Stellungnahme hier: Webtiser – Dummkopf