Concordia: Erst „Diffamierung“ bringt Entschuldigung

Zur Zeit fahre ich schweres Geschütz gegen die Krankenkasse Concordia auf. Auf meiner Homepage  verwendete ich ein Bild welches die heile Concordia-Familie mit Verletzungen zeigte.
Zwei Monate habe ich auf eine Entschuldigung gewartet, nett geschrieben, argumentiert – ohne Erfolg.
Dann die Homepage und heute die Entschuldigung eines netten Mitarbeiters der Rechtsabteilung. „Man werde doch sicher eine gütliche Einigung finden, ohne vor Gericht gehen zu müssen!“ Die Forderung einer öffentlichen Entschuldigung wird immer noch abgelehnt.
Auf die Spende von Fr. 1’000.- an die Weihnachtsaktion der Luzerner Zeitung bestehe ich aber.
Wie es weitergeht, entscheidet alleine die Concordia.

Nachtrag: Die Concordia ist weiterhin nicht bereit, Fr. 1000.- für einen gemeinnützigen Zweck zu spenden.
Stattdessen wird damit gedroht, dass man die Kantonspolizei Zürich informieren könnte, da man sich von mir bedroht fühlen könnte!
Das Bild mit der verletzten Concordia-Familie habe ich mittlerweile entfernt sowie die Homepages „entschärft“.
Eine satirische Aufarbeitung der Krankenkasse Concordia finden Sie unter dem Link.

 

STAPUK: Epidemie in der Zentralschweiz ausgebrochen

Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) meldet, dass letzte Woche die Grippe-Epidemie in der Zentralschweiz ausgebrochen ist. Die saisonale Grippe wütet besonders stark und es gibt viele Erkrankungsfälle. Die Zahl der Erkrankungen dürft in den nächsten vier bis sechs Wochen stark zunehmen. Das BAG rät bei Risikopersonen dringend zur Impfung.
Wer auf der Schwarzen Liste STAPUK steht, ist für eine Impfung ausgeschlossen und sollte den Kontakt zu Erkrankten meiden und wenn möglich zu Hause bleiben.

STAPUK: Erste ernste Fälle wegen Schwarzer Liste bekannt

Eine Frau mit Kindern, die sich als Workingpoor bezeichnet und monatlich Fr. 800.- für Krankenkassenprämien bezahlen müsste, wurde anscheinend von ihrem Arzt wegen der Schwarzen Liste STAPUK abgelehnt. Sie schreibt, dass Sie dem Arbeitgeber kein Arztzeugnis vorlegen konnte und daraufhin die Kündigung erhielt.
Wenn dieser krasse Fall wahr ist, wäre das eine sehr schlimme Folge der Schwarzen Liste STAPUK.

Anmerkung des Autors: Ein Arzt darf keinen Notfall ablehnen. Ein Notfall ist aber die unmittelbare Gefahr, schwer an Leib und Leben zu erkranken. Ob eine Grippe als Notfall einzustufen ist, liegt in den Händen des Arztes.
Lassen Sie sich nicht abwimmeln, gehen Sie wenn nötig auch ohne Termin zum Arzt oder auf die Notfallstation. Bestehen Sie auf eine medizinische Behandlung. Bezahlen Sie wenn nötig auch direkt mit Bargeld!

Auch eine fristlose Kündigung ist wegen Abwesenheit im Krankheitsfall, auch ohne Arztzeugnis, kein Kündigungsgrund.

Ob dieser Fall wahr ist, werde ich weiter abklären.
Klar ist aber eins: Die Not und das Leid vieler Menschen nimmt mit dieser Schwarzen Liste STAPUK weiter zu.

Die Website www.stapuk.com ist übrigens die kritische Homepage über STAPUK und nicht die offizielle Website!