Anwalt Landmanns wortlose Anwälte

Ab und zu erhalte ich einen Brief oder ein Telefon von einem Anwalt. Diese sind meistens gut informiert und bringen logische Argumente vor.
Neulich hat mich ein Anwalt von der Anwaltskanzlei Valentin Landmann angerufen und mir erklären wollen, dass ich eine Domain, die gar nicht mir gehört, verkaufen müsste.
Gemäss Bundesgericht musste ein Juwelier schliesslich auch ein Schmuckstück verkaufen, das mit Fr. 1’380.- statt Fr. 13’800.- angeschrieben war.
Nur: Das war im Jahr 1974 und das Schmuckstück war schon lange verkauft, bevor der Irrtum bemerkt wurde.

Ist das ein Argument eines fachkundigen Anwaltes?
Die Ausschreibung einer Domain auf einer Handelsplattform ist eine Offerte, kein definitiver Kaufvertag.
Wenn der Preis offensichtlich ein Fehler war, ist das ein wesentlicher Erklärungsirrtum.
In meinem Fall bin ich gar nicht Besitzer dieser Domain, ein Verkauf ist also unmöglich, ein Kaufvertrag nie zustande gekommen.

Die Herren Anwälte der Kanzlei Valentin Landmann können mit so fadenscheinigen Argumenten wohl mit ihren Klienten an der Langstrasse reden, aber nicht mit einem Betriebsökonom mit einigen Semestern Jurastudium!

Es erstaunt deshalb nicht, dass der Anwalt, der abends um 19.15 von einem Natel anruft, mitten im Gespräch das Telefon kommentarlos auflegt.
Wenn Sie einen kompetenten und sachkundigen Anwalt suchen, dann sicher nicht bei den Anwälten der Kanzlei Landmann!

Selbst eine Prostituierte kann bei ekligen Typen ihre Dienstleistung verweigern.
Und das müsste zumindest dem angeblichen Käufer bekannt vorkommen.

Eisbaden jetzt auch auf Tele Züri

Das Team von Tele Züri hat mich kürzlich dabei gefilmt, wie ich im Katzensee ein Eisbad nehme.
Nach drei Zeitungsbeiträgen jetzt also auch endlich im Fernsehen.

Hier geht es zum Beitrag:
Tele Züri – Eisbaden

Wichtige Anmerkung zum Eisbaden:
Bevor Sie selber eisbaden gehen, lassen Sie sich auf Ihre Fitness checken. Eisbaden ist eine Belastung für den Körper und darf nur von gesunden Personen unternommen werden, die weder Bluthochdruck noch Herzprobleme haben. Begrenzen Sie die Zeit im Wasser anfangs auf max. fünf Minuten und bleiben Sie dann nie länger als zehn Minuten im kalten Wasser.

Beachten Sie, dass Sie nach einer eiweissreichen Mahlzeit nicht ins kalte Wasser gehen, da dies zu Ohnmacht führen könnte, da der Körper aufgrund des Eiweisses die Körpertemperatur stark erhöht. (siehe Dukan Diät).
Nach dem Eisbaden sofort trockene Kleider anziehen und auf sportliche Aktivität verzichten um das Herz zu schonen. Am besten etwas warmes essen und sich langsam aufwärmen.

Swica: Wegen 75 Rappen vom Spitalbett heimgeschickt!

Nachdem ich über meinen Fall berichtet habe, dass ich wegen 40 Rappen von der Krankenkasse Concordia auf die Schwarze Liste STAPUK gesetzt worden bin, wird jetzt wieder ein haarsträubender Fall bekannt von einer Frau, die wegen 75 Rappen von der Krankenkasse Swica gesperrt wurde. Das schlimme daran ist, dass man sie vom Spitalbett nach Hause schicken wollte.

Hier der Bericht vom Beobachter vom 8. Februar 2013:

 

„Eine offene Rechnung von 75 Rappen bei der Krankenkasse Swica kann gravierende Folgen haben.

Martina Keller (Name geändert) plagten starke Schmerzen im Rücken. Doch der Arzt in der Notaufnahme des Kantonsspitals Bruderholz in Bottmingen BL erklärte, er könne ihr kein Halbprivatzimmer zuteilen – die Krankenkasse habe die Kostengutsprache verweigert. Keller, schon seit Jahrzehnten bei der Swica versichert, fragte nach. «Ein Irrtum», erklärte ihr ein Mitarbeiter und gab die Leistungen frei.

Rauswurf am Freitagabend

Zwei Tage hatte Keller im Spital gelegen, als es erneut hiess: Kostengutsprache verweigert. Eigentlich sollte die 55-Jährige nach Abschluss der Akut­behandlung im selben Spital rehabilitiert werden. Doch die Swica bearbeitete das Gesuch nicht – Keller schulde ihr Geld. Am Freitag, kurz nach 17 Uhr, stand Kellers Ärztin am Krankenbett und sagte, man müsse sie nach Hause schicken. «Natürlich waren zu der Zeit weder Spitalverwaltung noch Versicherung erreichbar, um das Missverständnis zu klären», sagt Keller. Beat Ritter, Chefarzt der Klinik Rehabilitation/Akutgeriatrie, zum Vorgehen: «Wir sind dazu gezwungen, Patienten zu informieren, dass die Krankenkasse ihren Aufenthalt nicht bezahlt. Ansonsten kann das Spital bald schliessen.»

Als Keller ihren Anwalt einschaltete, behielt das Spital die Patientin trotz unsicherer Finanzierung bis Montag. «Dann sagte eine Swica-Mitarbeiterin, seit März 2012 gebe es ­eine ­Differenz. Die habe man nun gestrichen», so Keller. Sie hatte statt Fr. 535.75 nur 535 Franken eingezahlt, schuldete der Kasse also 75 Rappen.

Da die Swica Kleinstbeträge üblicherweise nicht einfordert, wusste Keller bis zur Notaufnahme gar nicht, dass sämtliche Leistungen der Zusatzver­sicherung gesperrt waren. Die Swica hatte die Prämien stets kassiert. Eine Sperre sei kein Vertragsrücktritt, habe man ihr gesagt, so Keller. «Erst als sich der Regionaldirektor der Sache annahm, gings voran.»

Es sei ein Fehler im System gewesen, sagt Swica-Mediensprecher Tobias Nussbaum, man habe den Arbeitsprozess nun technisch angepasst.“

Quelle: Beobachter, 3/2013, Patientin heimgeschickt