Webtiser: „Domain her oder wir verklagen Sie wegen Ehrverletzung!“

Die Firma Webtiser schrieb mir vor zwei Wochen, dass ich Ihnen sofort die Domain maximizer.ch herausgeben müsse, da sie mich sonst verklagen würden und ich den Kürzeren ziehen würde.
Daraufhin habe ich in meinem Blog geschrieben, dass der Herr, der das geschrieben hat, ein Dummkopf sei.
Draufhin schrieb mir Webtiser, dass Sie mich jetzt wegen Ehrverletzung verklagen würden, wenn ich die Domain maximizer.ch nicht herausgeben würde. Ich behaupte jetzt, dass das eine Nötigung (Strafgesetzbuch Art. 181) und ev. sogar eine Drohung (Strafgesetzbuch Art. 180) sein könnte.
Definition Nötigung (Abk.): Wer jemanden durch Androhung ernstlicher Nachteile nötigt, etwas zu tun, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft.

Angemerkt, die Firma Webtiser verfügt über keine Markenrechte an der Domain Maximizer.ch
Das Vorgehen der Firma Webtiser könnte System haben und muss von Fachleuten untersucht werden.
Diese Arbeitskultur schädigt nicht nur die Firma Webtiser sondern zieht auch deren Kunden in Mitleidenschaft.

Versuchter Domaindiebstahl ist strafbar

Wer jemandem eine Domain entwenden will, ohne bessere Rechte oder berechtigten Markenschutz an dieser Domain zu haben, begeht Reverse Domain Name Hijacking.
Schon der Versuch ist strafbar und wird mit hohen Bussen und Entschädigungszahlungen bestraft. Der bekanntest Domainer und Blogger über Reverse Domain Name Hijacking ist Rick Schwartz. Auf seinem Blog hat er bereits 34 Fälle von Reverse Domain Name Hijacking aufgelistet.
Der Straftäter wird in den meisten Fällen zwei Mal bestraft. Erstens mit der Zahlung von hohen Geldstrafen und zweitens mit der Ächtung im Internet und dem damit herfolgenden Reputationsschaden.

Es ist ein Genuss, wie er die beiden Typen, die ihn wegen seiner Domain www.saveme.com verklagten, zerpflückt und blossgestellt werden. Rick_Schwartz_Saveme

Tatort: „Der Anwalt dreht und biegt Paragraphen“

Der letzte Tatort „Willkommen in Hamburg“ mit Til Schweiger war der Hammer. Die bösen „Buben“ waren am Ende alle tot oder festgenommen.
Ein Satz eines Verbrechers zu seinem Anwalt blieb mir besonders gut:
„Du drehst und biegst Paragraphen, du bist Anwalt.“
Ein Krimi ist fair und bestraft am Ende nicht nur den Verbrecher, sondern auch den Anwalt, wie im richtigen Leben.