Die KESB ist ein wichtiges Verwaltungsorgan im Erwachsenenschutzverfahren. Sie hat den Auftrag, wichtige Entscheide wie die Anordnung und Überwachung von Massnahmen des Erwachsenenschutzes zu treffen. Diese Entscheide werden von einem dreiköpfigen Gremium getroffen, während nur wenige Angelegenheiten von einem Mitglied allein entschieden werden können. Um ihren Entscheid zu fällen, führen die Mitglieder der KESB in der Regel Verfahrensschritte und Abklärungen durch, an denen Fachleute wie Sozialarbeiter oder Experten beteiligt sein können. Zudem gibt es für jedes Verfahren ein hauptverantwortliches KESB-Mitglied, das das Verfahren bis zum Abschluss begleitet. Die KESB spielt somit eine wichtige Rolle beim Schutz schutzbedürftiger Erwachsener vor möglichen Schädigungen, was sie zu einem wesentlichen Bestandteil eines funktionierenden Gesundheitssystems macht.
Wann wird die KESB eingeschaltet?
Wird eine KESB-Meldung eingereicht, beauftragt die KESB in der Regel ein Mitglied mit der Prüfung des Falles. Das beauftragte Mitglied prüft dann die relevanten Beweismittel und entscheidet, ob Schutzmassnahmen notwendig sind oder nicht. Falls nötig, ordnet das Mitglied entsprechende Schutzmassnahmen an, z.B. eine Vormundschaft oder eine Pflegschaft. Die KESB kann auch einen Anwalt oder eine Anwältin beauftragen, der/die die schutzbedürftige Person vertritt und dafür sorgt, dass ihre Rechte im Verfahren gewahrt werden. Schliesslich kann die KESB die Einhaltung der angeordneten Schutzmassnahmen überwachen und entscheiden, ob diese zu ändern oder aufzuheben sind.
In welchen Fallen kann das KESB das Kind wegnehmen?
Wird ein Kind aufgrund von Vernachlässigung oder Misshandlung als gefährdet eingestuft, kann die KESB beschliessen, das Kind aus der Obhut der Eltern zu nehmen und in eine alternative Betreuung zu geben. Dieser Entscheid wird nur dann getroffen, wenn festgestellt wird, dass dies im besten Interesse des Kindes ist und es keine anderen sinnvollen Alternativen gibt. Bevor Massnahmen ergriffen werden können, wird eine Untersuchung von Sozialarbeitern und anderen Fachleuten durchgeführt, um die Situation zu bewerten. Die dabei gesammelten Beweise werden der KESB zur Prüfung vorgelegt, bevor ein Entscheid gefällt wird.
Wie kann ich die KESB umgehen?
Um die Einschaltung der KESB zu vermeiden, muss sichergestellt werden, dass schutzbedürftige Erwachsene den notwendigen Schutz und die notwendige Unterstützung erhalten. Dies kann dadurch erreicht werden, dass geeignete Betreuungsregelungen getroffen und regelmässig überprüft werden. Darüber hinaus sollten Familienangehörige und andere Personen über jede Veränderung des körperlichen oder geistigen Zustands einer Person informiert werden, damit sie bei Bedarf geeignete Massnahmen ergreifen können. Schliesslich ist es wichtig, dass sich alle Beteiligten über ihre Rechte und Pflichten im Zusammenhang mit Erwachsenenschutzverfahren im Klaren sind. Wer informiert ist und vorbeugende Massnahmen ergreift, kann die Wahrscheinlichkeit verringern, dass ein Erwachsenenschutzverfahren eingeleitet wird.
Wie ein Vorsorgeauftrag vor der KESB schützt
Eine Möglichkeit, sich vor der KESB zu schützen, besteht darin, einen Vorsorgeauftrag und eine Patientenverfügung zu erstellen. Eine Patientenverfügung ist ein juristisches Dokument, mit dem Sie Ihre Wünsche bezüglich medizinischer Behandlungen und anderer Angelegenheiten für den Fall einer Entmündigung oder des Todes mitteilen können. Darin kann auch festgelegt werden, wer als Ihr Bevollmächtigter handeln soll, d.h. in Ihrem Namen und nach Ihren Anweisungen Entscheidungen treffen soll. Die bevollmächtigte Person muss vollen Zugang zu allen relevanten Informationen über Ihren Gesundheitszustand erhalten und kann bei Bedarf in den Entscheidungsprozess der KESB mit einbezogen werden. Damit wird sichergestellt, dass Ihre Wünsche respektiert werden, auch wenn Sie diese nicht selbst äussern können.
Die Vorlage für einen Vorsorgeauftrag finden sie gratis auf Vorsorgeauftrag-Vorlage.ch