Rassismus auf Facebook ist nicht strafbar

Ein aktuelles Bundesgerichtsurteil bestätigt, dass Facebook nicht dazu gezwungen werden kann, die Daten eines Fake-Profils herauszugeben. Selbst dann nicht, wenn diese Person auf Facebook gegen die Schweizerische Anti-Rassismus-Strafnorm verstösst. Die USA kennt nämlich so eine Strafnorm nicht! In der Schweiz ist man schon ein Rassist, wenn man in einem Inserat „Kosovaren schlitzen Schweizer auf“ schreibt!!!

Die zuständige Staatsanwältin des Kompetenzzentrum Cybercrime schaffte es nicht, Facebook zur Herausgabe der Daten dieses mutmasslichen Rassisten zu bringen. Es ist also rechtlich unbedenklich von der Schweiz aus auf Facebook rassistische Parolen zu schreiben. Die Schweizer Behörden haben keine Möglichkeit bei Facebook an die Person hinter diesem Profil zu kommen.

Die gleiche Staatsanwältin beschlagnahmte vor einem Jahr schon meine Domain xxx, da diese angeblich zur Begehung einer Straftat gedient hat und diese die Sicherheit von Menschen, die Sittlichkeit oder die öffentliche Ordnung gefährdete. Die Domain wurde nach einem langwierigen Rechtsstreit vom Bezirksgericht Zürich wieder an mich übertragen.

Es scheint, dass diese Cybercrime-Staatsanwältin nicht besonders viel Erfolg hätte…

Quelle: NZZ – Straffreie Äusserungen im Internet und Die Stimmung ist gefährlich

Was hat das Gesetz über Sexarbeit mit Vögeln zu tun?

Der Kanton Luzern ist momentan unter Dauerbeschuss wegen ein paar Porno-Angestellten. Die Sex-Tausend Mitarbeiter (6’074) vergnügen sich bis zu 500 Mal auf Sexseiten wie Youporn und Co. Aber wie schon berichtet, müssen die fleissigen Angestellten auch für berufliche Zwecke auf Websites mit pornografischem Inhalt zugreifen (ohne sich zu fest auf das Thema zu versteifen…).

Und wenn die Mitarbeiter den Bericht über ein neues Gesetz über Sexarbeit mit Vögeln illustrieren, hat das sicher gar nichts mit vögeln zu tun…
Die Luzerner Website-Administratorinnen sind einfach gut zu Vögeln!

Kanton Luzern: Gesetz über Sexarbeit und Vögeln
Kanton Luzern: Gesetz über Sexarbeit und Vögeln

Deutsche wegsehen: „Heil Hitler“ ist in der Schweiz erlaubt!

Liebe Deutsche, bitte nicht weiterlesen, denn dieser Bericht ist zu schockierend!
Das höchste Gericht in der Schweiz, das Bundesgericht, erlaubt es, den Hitler-Gruss zu zeigen und „Heil Hitler“ zu rufen.
Das zeigen dieses rechtsextremen Grusses gehöre zur Meinungsfreiheit und tue niemandem weh, jedenfalls jetzt noch nicht.

In der Schweiz nehmen die extremistischen Kräfte immer mehr zu, egal ob auf der linken oder rechten Seite.
Wer z.B. seine Krankenkassenprämien nicht rechtzeitg bezahlen kann und betrieben wird, kommt in Luzern und in anderen Kantonen auf eine Schwarze Liste.
Wer auf dieser Liste ist, wird nicht mehr medizinisch behandelt, ausser in einem Notfall. Ist es menschlich, Menschen auf eine Schwarze Liste wegzusperren?
Wäre es nicht hilfreicher, diesen Menschen Unterstützung zu geben, damit sie es aus eigener Kraft schaffen, ihre Versicherungsprämien zu bezahlen?
Wer für solche Schwarze Listen verantwortlich ist, werde ich in Zukunft mit einem herzlichen „Heil Hitler“ begrüssen, ganz legal!

hitlergruss

Quelle/Bild: NZZ

Update vom 12. Juli 2014: Rechtsextremist bekommt sogar noch Geld für seinen Hitlergruss

In der Schweiz kann der Hitlergruss straffrei sein:

Hitlergruss Geld