Pablo S. vergewaltigte 2011 eine Babysitterin

Vor vier Jahren lockte ein 33-jähriger Mann eine Babysitterin für ein „Probe-Babysitting“ zu sich nach Hause. Was die 15-jährige Babysitterin aber nicht wusste ist, dass dieser Pablo S. gar kein Kind hat! Er bedrohte das Mädchen mit einer Waffe, fesselte, knebelte, missbrauchte und vergewaltigte es! Der psychisch kranke Täter fotografierte und filmte die schreckliche Tat. Die gutgläubige Babysitterin lernte er auf einer Online-Babysitting-Plattform kennen.

„Irgendwann hat die Fantasie nicht mehr gereicht“

Der Täter sagte vor dem Gericht aus, dass er schon öfters solche Fantasien hatte, auch die einer Vergewaltigung. Und dass diese Fantasie irgendwann nicht mehr gereicht hätte. Er hätte nur aus Trieb gehandelt.

Stellen Sie sich vor, Sie wären die Mutter oder der Vater einer jungen Babysitterin. Die Freude Ihrer Tochter ist riesig, wenn endlich mal eine Anfrage zum Babysitten kommt. Selbstverständlich inserierte Ihre Tochter auf einem bekannten Babysitting-Portal und es besteht keinen Grund an diesem Auftrag zu zweifeln. Die angeblichen Eltern möchten sich einen schönen Abend machen und bestellen Ihre Tochter zu sich nach Hause.

Ihre Tochter klingelt an der Tür, ein Mann macht auf und bedroht sie mit einer Waffe. Sie muss sich ausziehen, wird gefesselt, geschlagen, missbraucht und aufs übelste vergewaltigt. Sollte sie diese Tortur überleben, wäre der Rest ihres Lebens ruiniert.

Der Täter sagt dann vielleicht vor Gericht aus, dass er schon längere Zeit solche Vergewaltigungs-Vorstellungen hatte und ihm die Fantasie einfach nicht mehr reichte. Als er dann ständig das Inserat einer jungen und attraktiven Frau auf seinem persönlichen Facebook-Account sah, ging ihm dieses Mädchen einfach nicht mehr aus dem Kopf. Das Inserat kam wie von einem Datingportal für Singles oder einem Casual-Dating-Portal daher, also jemand, der eine Beziehung oder einfach nur Sex sucht!

Dass das Mädchen gar keinen sexuellen Kontakt suchte, merkte er erst, als er auf ein Babysitting-Portal verlinkt wurde. Doch da hat er in seinem Kopfkino schon die ganze Situation durchgespielt und es gab für ihn kein Zurück mehr. Nach ein paar Emails und sogar einem Telefon wird der erste Termin fürs erste „Probe-Babysitting“ vereinbart…

Quellen:
Täter nach Kindesentführung gefasst
Babysitter-Vergewaltiger Pablo S. wird verwahrt

In dieses Haus entführte er das Mädchen

Weiterlesen: Will Tamara mehr als nur babysitten?

Bernhard Kobler

Bernhard Kobler war Direktor der Luzerner Kantonalbank (LUKB). In der Zentralschweiz am Sonntag vom 10. Mai 2015 las ich den Beitrag „Damit muss ich jetzt halt einfach leben„. Bernard Kobler meinte damit die Einträge über ihn bei Google. Er hätte sich über die Möglichkeiten informiert, die Suchtreffer über ihn zum Verschwinden zu bringen. „Doch das wäre unglaublich aufwendig und teuer, deshalb lasse ich das so stehen.“

Da könnte man doch das gleiche machen wie mit meiner „Omi Rodony“, dachte ich mir, einfach mit umgekehrten Vorzeichen! Der ehemalige Banker und jetziger selbstständiger Berater tritt immerhin mit seiner eigene Firma im Internet auf. Die Firmen-Domain wird auf seine Namen-Domain www.bernhard-kobler.ch weitergeleitet. Diese Domain müsste man noch etwas bekannter machen…
Zudem sehe ich keine Einträge von Xing, Google+, Facebook, Twitter oder Youtube – Nachholbedarf!

Positiv von Herrn Kobler finde ich, dass er die negativen Berichte nicht um jeden Preis löschen will. Das könnte – wie er richtig erkannte – negativ ausgelegt werden. Auf keine Fall sollte man da mit juristischen Mitteln vorgehen, das löst nur eine noch viel schlimmere Welle aus (Omi kann davon ein Liedchen singen…). Wichtig ist einfach, dass man sich im Internet um so präsenter zeigt. Aktiv bloggen, viel schreiben und das auf verschiedenen Portalen und Blogs. Nur so verdrängt man mit der Zeit unerwünschte alte Berichte.

Niemand muss mit negativen Suchmaschinen-Treffer leben, ausser er legt sich mit mir an 😉

Update: Mit „Bernhard Kobler“ und „Bernard Kobler“ ganz oben:

Bernard_Kobler_2015

Bernhard_Kobler_2015

Rassismus auf Facebook ist nicht strafbar

Ein aktuelles Bundesgerichtsurteil bestätigt, dass Facebook nicht dazu gezwungen werden kann, die Daten eines Fake-Profils herauszugeben. Selbst dann nicht, wenn diese Person auf Facebook gegen die Schweizerische Anti-Rassismus-Strafnorm verstösst. Die USA kennt nämlich so eine Strafnorm nicht! In der Schweiz ist man schon ein Rassist, wenn man in einem Inserat „Kosovaren schlitzen Schweizer auf“ schreibt!!!

Die zuständige Staatsanwältin des Kompetenzzentrum Cybercrime schaffte es nicht, Facebook zur Herausgabe der Daten dieses mutmasslichen Rassisten zu bringen. Es ist also rechtlich unbedenklich von der Schweiz aus auf Facebook rassistische Parolen zu schreiben. Die Schweizer Behörden haben keine Möglichkeit bei Facebook an die Person hinter diesem Profil zu kommen.

Die gleiche Staatsanwältin beschlagnahmte vor einem Jahr schon meine Domain xxx, da diese angeblich zur Begehung einer Straftat gedient hat und diese die Sicherheit von Menschen, die Sittlichkeit oder die öffentliche Ordnung gefährdete. Die Domain wurde nach einem langwierigen Rechtsstreit vom Bezirksgericht Zürich wieder an mich übertragen.

Es scheint, dass diese Cybercrime-Staatsanwältin nicht besonders viel Erfolg hätte…

Quelle: NZZ – Straffreie Äusserungen im Internet und Die Stimmung ist gefährlich