Pablo S. vergewaltigte 2011 eine Babysitterin

Vor vier Jahren lockte ein 33-jähriger Mann eine Babysitterin für ein „Probe-Babysitting“ zu sich nach Hause. Was die 15-jährige Babysitterin aber nicht wusste ist, dass dieser Pablo S. gar kein Kind hat! Er bedrohte das Mädchen mit einer Waffe, fesselte, knebelte, missbrauchte und vergewaltigte es! Der psychisch kranke Täter fotografierte und filmte die schreckliche Tat. Die gutgläubige Babysitterin lernte er auf einer Online-Babysitting-Plattform kennen.

„Irgendwann hat die Fantasie nicht mehr gereicht“

Der Täter sagte vor dem Gericht aus, dass er schon öfters solche Fantasien hatte, auch die einer Vergewaltigung. Und dass diese Fantasie irgendwann nicht mehr gereicht hätte. Er hätte nur aus Trieb gehandelt.

Stellen Sie sich vor, Sie wären die Mutter oder der Vater einer jungen Babysitterin. Die Freude Ihrer Tochter ist riesig, wenn endlich mal eine Anfrage zum Babysitten kommt. Selbstverständlich inserierte Ihre Tochter auf einem bekannten Babysitting-Portal und es besteht keinen Grund an diesem Auftrag zu zweifeln. Die angeblichen Eltern möchten sich einen schönen Abend machen und bestellen Ihre Tochter zu sich nach Hause.

Ihre Tochter klingelt an der Tür, ein Mann macht auf und bedroht sie mit einer Waffe. Sie muss sich ausziehen, wird gefesselt, geschlagen, missbraucht und aufs übelste vergewaltigt. Sollte sie diese Tortur überleben, wäre der Rest ihres Lebens ruiniert.

Der Täter sagt dann vielleicht vor Gericht aus, dass er schon längere Zeit solche Vergewaltigungs-Vorstellungen hatte und ihm die Fantasie einfach nicht mehr reichte. Als er dann ständig das Inserat einer jungen und attraktiven Frau auf seinem persönlichen Facebook-Account sah, ging ihm dieses Mädchen einfach nicht mehr aus dem Kopf. Das Inserat kam wie von einem Datingportal für Singles oder einem Casual-Dating-Portal daher, also jemand, der eine Beziehung oder einfach nur Sex sucht!

Dass das Mädchen gar keinen sexuellen Kontakt suchte, merkte er erst, als er auf ein Babysitting-Portal verlinkt wurde. Doch da hat er in seinem Kopfkino schon die ganze Situation durchgespielt und es gab für ihn kein Zurück mehr. Nach ein paar Emails und sogar einem Telefon wird der erste Termin fürs erste „Probe-Babysitting“ vereinbart…

Quellen:
Täter nach Kindesentführung gefasst
Babysitter-Vergewaltiger Pablo S. wird verwahrt

In dieses Haus entführte er das Mädchen

Weiterlesen: Will Tamara mehr als nur babysitten?

Rassismus auf Facebook ist nicht strafbar

Ein aktuelles Bundesgerichtsurteil bestätigt, dass Facebook nicht dazu gezwungen werden kann, die Daten eines Fake-Profils herauszugeben. Selbst dann nicht, wenn diese Person auf Facebook gegen die Schweizerische Anti-Rassismus-Strafnorm verstösst. Die USA kennt nämlich so eine Strafnorm nicht! In der Schweiz ist man schon ein Rassist, wenn man in einem Inserat „Kosovaren schlitzen Schweizer auf“ schreibt!!!

Die zuständige Staatsanwältin des Kompetenzzentrum Cybercrime schaffte es nicht, Facebook zur Herausgabe der Daten dieses mutmasslichen Rassisten zu bringen. Es ist also rechtlich unbedenklich von der Schweiz aus auf Facebook rassistische Parolen zu schreiben. Die Schweizer Behörden haben keine Möglichkeit bei Facebook an die Person hinter diesem Profil zu kommen.

Die gleiche Staatsanwältin beschlagnahmte vor einem Jahr schon meine Domain xxx, da diese angeblich zur Begehung einer Straftat gedient hat und diese die Sicherheit von Menschen, die Sittlichkeit oder die öffentliche Ordnung gefährdete. Die Domain wurde nach einem langwierigen Rechtsstreit vom Bezirksgericht Zürich wieder an mich übertragen.

Es scheint, dass diese Cybercrime-Staatsanwältin nicht besonders viel Erfolg hätte…

Quelle: NZZ – Straffreie Äusserungen im Internet und Die Stimmung ist gefährlich

News aus West Samoa

Ich habe von einem neuen Newsportal namens niu.ws gehört. Anscheinend spricht man das als „News“ aus, also Nachrichten auf Englisch.
Ich finde solche Wortkreationen immer sehr interessant, vorallem da ich keine kenne, die langfristig erfolgreich damit sind. Ok, im englischsprachigen Raum gibt es tatsächlich eine Handvoll erfolgreiche Internetunternehmen mit lustigen Namen wie del.icio.us, obwohl die heissen jetzt auch delicous.com. Oder Connex.io, die Firma gibt es leider nicht mehr. Aber Flickr ist ein ganz toller Name! Bei Abwandlungen im deutschsprachigen Raum wie klimpr.ch fehlt mir aber irgendwie dann doch ein Buchstabe.

Der Newsbereich ist besonders innovativ. Watson.ch heisst angeblich „what’s on?“. Die erfolgreiche Gratiszeitung 20Min macht es vor, dass man auch mit sinnfreien Namen erfolgreich sein kann. Das haben sich wohl auch die Macher von Niu.ws gedacht. Die Endung .ws kommt vom Inselstaat West Samoa und liegt in der Nähe von Tuvalu (.tv)…
Anscheinend kann man das „.ws“ als Website deuten, so wie Television bei .tv.

News: Niu, Niu.ws oder doch Niuws?

Blöd, dass es jetzt mehrere Hundert neue Domainendungen gibt, darunter z.B. .web oder .website. Aber das lustige an niu.ws ist ja gerade das Wortspiel im doppelten Sinne. „Niu“ heisst nichts und „Niuws“ noch weniger. Schüttelt man aber kräftig den Kopf, kommt dann vielleicht News heraus. Aber Niu.ws ist ja eine App basierte Applikation und voll auf die mobile Generation ausgerichtet. Google ist anscheinend gar nicht wichtig für Niu.ws, denn dort steht im Inhaltsauszug (Snippet) einfach noch der Platzhaltertext „Lorem ipsum…“ drin.

Also, am einfachsten wäre es doch gewesen, man hätte sich einfach neben der niu.ws noch die niuws.com registriert.

Niuws
Niuws – niu.ws bei Google

 Google weiss, dass West Samoa nicht in der Schweiz liegt:

Niuws Google
.ws oder .ch: West Samoa liegt nicht in der Schweiz