Ab und zu erhalte ich einen Brief oder ein Telefon von einem Anwalt. Diese sind meistens gut informiert und bringen logische Argumente vor.
Neulich hat mich ein Anwalt von der Anwaltskanzlei Valentin Landmann angerufen und mir erklären wollen, dass ich eine Domain, die gar nicht mir gehört, verkaufen müsste.
Gemäss Bundesgericht musste ein Juwelier schliesslich auch ein Schmuckstück verkaufen, das mit Fr. 1’380.- statt Fr. 13’800.- angeschrieben war.
Nur: Das war im Jahr 1974 und das Schmuckstück war schon lange verkauft, bevor der Irrtum bemerkt wurde.
Ist das ein Argument eines fachkundigen Anwaltes?
Die Ausschreibung einer Domain auf einer Handelsplattform ist eine Offerte, kein definitiver Kaufvertag.
Wenn der Preis offensichtlich ein Fehler war, ist das ein wesentlicher Erklärungsirrtum.
In meinem Fall bin ich gar nicht Besitzer dieser Domain, ein Verkauf ist also unmöglich, ein Kaufvertrag nie zustande gekommen.
Die Herren Anwälte der Kanzlei Valentin Landmann können mit so fadenscheinigen Argumenten wohl mit ihren Klienten an der Langstrasse reden, aber nicht mit einem Betriebsökonom mit einigen Semestern Jurastudium!
Es erstaunt deshalb nicht, dass der Anwalt, der abends um 19.15 von einem Natel anruft, mitten im Gespräch das Telefon kommentarlos auflegt.
Wenn Sie einen kompetenten und sachkundigen Anwalt suchen, dann sicher nicht bei den Anwälten der Kanzlei Landmann!
Selbst eine Prostituierte kann bei ekligen Typen ihre Dienstleistung verweigern.
Und das müsste zumindest dem angeblichen Käufer bekannt vorkommen.