Die Firma Webtiser ist leider etwas schwer von Begriff!
Zuerst droht sie mir, dass ich die Domain maximizer.ch herausgeben müsste, da ich in einem Rechtsfall so oder so den Kürzeren ziehen würde. (Webtiser hat keine Markenrechte an Maximizer!!!)
Diese dumme Äusserung veranlasste mich zu schreiben, dass derjenige ein Dummkopf sei, was ich aber zwischenzeitlich zurückgenommen habe und mich dafür entschuldigte.
Wenn mich die Firma Webtiser jetzt aber wegen Ehrverletzung verklagen würde, was sie ja bereits androhte, würde sie definitiv den Kürzeren ziehen.
Denn erstens hat mich Webtiser zu dieser Äusserung provoziert, zweitens ist meine Behauptung belegbar und drittens habe ich die Äusserung gelöscht und mich entschuldigt.
Die Sache ist somit vom Tisch.
Bei einer möglichen Strafanzeige müsste ich allerdings zu Protokoll geben, dass mich die Firma Webtiser genötigt hat, die Domain maximizer.ch herauszugeben, ansonsten sie mich wegen Ehrverletzung verklagen würde.
Da eine Nötigung, im Gegensatz zu einer Ehrverletzung, ein Offizialsdelikt ist, müsste die Polizei von sich aus gegen die Firma Webtiser ermitteln und eine Strafklage erheben.
Und schon wieder schneidet sich die Firma Webtiser ins eigene Fleisch.
Gemäss Rechtsauslegung könnte man solche Leute mit Tiernamen oder Körperöffnungen betiteln, was ich aber aus Rücksicht zu den zartbesaiteten Herren der Firma Webtiser mal sein lasse.
Webtiser = Error