Die Staatsanwaltschaft Zürich hat meine Domain xxx gesperrt, weil ich darauf angeblich Werbung über „Sauna“ und „Kosmetik“ toleriert hätte.
Ohne Gerichtsbeschluss behauptet die Staatsanwaltschaft Zürich, dass ich mich damit strafbar gemacht hätte und die Domain xxx dazu gedient hat, die Sicherheit von Menschen, die Sittlichkeit oder die öffentliche Ordnung zu gefährden.
Dabei hat der Markeninhaber zwar die Marke im Bereich Gesundheits- und Schönheitspflege schützen lassen, verwendet seine Marke aber nur als Solariumbetreiber im Einmannbetrieb.
Der Geschäftsinhaber Herr V. K. hat bereits vor 2 1/2 Jahren die Strafklage bei der Staatsanwaltschaft eingereicht. Statt ihm mitzuteilen, dass er hier den zivilen Prozessweg gehen muss, lässt die Staatsanwaltschaft viel Zeit verstreichen und reagiert hier total unverhältnismässig mit der Domainsperrung und vorallem mit der Behauptung, ich hätte mit der Website bereits eine Straftat begangen!
So erfindet sich der Staat Straftäter: