Webtiser: Stellungnahme zur Strafklage wegen Ehrverletzung

Ein Mitarbeiter von Webtiser hat mich wegen Ehrverletzung eingeklagt, weil ich ihn einen Dummkopf genannt habe.
Nach einer Provokation von Webtiser liess ich mich leider zu dieser Aussage hinreissen.
Die Beschimpfung habe ich aber innert 2-3 Tagen wieder gelöscht und mich dafür entschuldigt.

Trotzdem wurde mir mitgeteilt, dass man gegen mich eine Strafklage eingereicht hätte.
Wenn ich Webtiser die Domain maximizer.ch herausgeben würde, würden sie die Strafklage zurückziehen!

Selbstverständlich lasse ich mich weder erpressen noch nötigen!
Der Mitarbeiter von Webtiser begeht damit eine Falschaussage und Nötigung.

Lesen Sie die ganze Stellungnahme hier: Webtiser – Dummkopf