Die Firma Webtiser schrieb mir vor zwei Wochen, dass ich Ihnen sofort die Domain maximizer.ch herausgeben müsse, da sie mich sonst verklagen würden und ich den Kürzeren ziehen würde.
Daraufhin habe ich in meinem Blog geschrieben, dass der Herr, der das geschrieben hat, ein Dummkopf sei.
Draufhin schrieb mir Webtiser, dass Sie mich jetzt wegen Ehrverletzung verklagen würden, wenn ich die Domain maximizer.ch nicht herausgeben würde. Ich behaupte jetzt, dass das eine Nötigung (Strafgesetzbuch Art. 181) und ev. sogar eine Drohung (Strafgesetzbuch Art. 180) sein könnte.
Definition Nötigung (Abk.): Wer jemanden durch Androhung ernstlicher Nachteile nötigt, etwas zu tun, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft.
Angemerkt, die Firma Webtiser verfügt über keine Markenrechte an der Domain Maximizer.ch
Das Vorgehen der Firma Webtiser könnte System haben und muss von Fachleuten untersucht werden.
Diese Arbeitskultur schädigt nicht nur die Firma Webtiser sondern zieht auch deren Kunden in Mitleidenschaft.