Verstösst die Concordia gegen das Lotteriegesetz?

Die Krankenkasse Concordia feiert im Jahr 2014 ihr 100-jähriges Bestehen.
Herzliche Gratulation von meiner Seite.
Dazu verlost sie jeden Monat tolle Geschenke – aber nur für Concordia-Versicherte.
Ist das rechtmässig? Verstösst die Concordia womöglich gegen das Wettbewerbsrecht?

Muss die Teilnahme an einem Gewinnspiel immer gratis möglich sein?

Es stellt sich die Frage, ob eine Teilnahme an einem Wettbewerb immer kostenlos möglich sein muss. Ein Koppelungskauf ist in der Schweiz verboten. Eine Teilnahme darf also nicht von einem Kauf abhängig gemacht werden.

Ich frage mich ernsthaft, ob dieser Wettbewerb, nur für Concordia Versicherte, statthaft ist.
Ob die Versicherung gegen ein Gesetz verstösst, kann ich nicht beurteilen.

Als Marketing-Chef hätte ich die Teilnahme am Wettbewerb allen ermöglicht – nur schon um an zusätzliche Adressen zu kommen!
Vielleicht ist man mit 100 Jahren doch nicht mehr ganz fit genug…

Die Krankenkasse Sympany feiert dieses Jahr auch ihr 100-jähriges Bestehen und verlost 100 Preise im Wert von Fr. 10’000.-
Und: Teilnehmen können alle – auch nicht Versicherte! Das finde ich erfrischend anders!

Concordia 100 Jahre
Concordia 100 Jahre