Meine geliebte Domain xxx wird von dem Bezirksgericht Zürich freigegeben. Die Staatsanwaltschaft hat diese Domain aus immer noch unerfindlichen Gründen beschlagnahmt . Die staatsanwaltliche Begründung habe ich bereits auf diesem Blog veröffentlicht, falls sie sich nachträglich belustigen wollen… Der umtriebige Solarienbetreiber beschimpfte mich noch lauthals im Gerichtssaal, dass ich die Domain gestohlen hätte und ich unbedingt in psychiatrische Behandlung gehen müsste. Als ich dann seinen Brief aus dem Jahre 2011 (!) vorlas, in dem er schrieb, dass er wegen einem Auslandaufenthalt die Domain nicht erneuerte, war er baff!
Nach der sauglatten Idee der Staatsanwältin, die Domain „in Haft“ zu nehmen, musste sich eine Bezirksrichterin mit dem Fall bemühen und gab mir schlussendlich meine Domain zurück.
Der Solarienbetreiber lief nach der Urteilsverkündung schnurstracks zu mir und drohte mir, mich auf mehrere zehntausend Franken zu verklagen, wenn er nicht endlich die Domain bekomme.
Das Grinsen der Richter hätten sie sehen müssen! In solchen Momenten fühle ich mich als Glücksschwein sauwohl.