Danke der Berichterstattung über den Vierfachmord in Rupperswil und die Rechtsanwältin Renate Senn wird mein Blog www.rechtsanwältinnen.ch von vielen Medien verlinkt. Dadurch wird der Platz Nr. 1 bei Google langfristig gesichert. Leider behaupten einige Medien, dass dieser Blog eine „gefälschte“ Webseite der Anwaltskanzlei von Renate Senn „Küng Metzler Senn“ wäre. Die Kanzlei nennt sich „Küng Metzler Senn“ oder „Küng und Metzler Rechtsanwältinnen Baden“. Leider haben die drei Damen eine generische Domain gewählt, die man rechtlich nicht schützen kann und die Variante mit ä im Domainnamen nicht registriert. Da sich die beiden Webseiten komplett voneinander unterscheiden, gibt es auch keine Verwechslungsgefahr. Der Vorwurf einer „Fälschung“ ist somit komplett unhaltbar.
Der Strafrechtsanwalt Thomas Fingerhuth nennt die Berichterstattung der Medien eine private und berufliche Katastrophe für Renate Senn. Dabei war er einer der schärfsten Kritiker von der Pflichtverteidigerin von Thomas N. Thomas Fingerhuth: «Sie distanziert sich in ihrer Mitteilung von ihrem Mandanten. Das geht nicht. Es sei der Job eines Anwalts, «streng und ganz einseitig» die Interessen seines Mandanten zu vertreten, «so bestialisch seine Taten auch sein mögen». Renate Senn nahm die mahnenden Worten ihres Kollegen wohl zu sehr zu Herzen und spielte dann den sexuellen Missbrauch an einem Buben herunter und gab den Mordopfern eine Mitschuld an ihrem Tod.